Tarifeinheit

Zwei Beschwerden abgewiesen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Im Streit um das Tarifeinheitsgesetz hat das Bundesverfassungsgericht zwei Verfassungsbeschwerden als unzulässig verworfen. Der Marburger Bund (MB) ist nicht betroffen.

Seine und zehn weitere Beschwerden sind noch anhängig und sollen voraussichtlich bis zum Jahresende entschieden werden, teilte das Bundesverfassungsgericht auf Anfrage mit.

Abgewiesen wurden zwei kleine Gewerkschaften. Beide seien noch im Aufbau und hätten bislang keine Tarifverträge abgeschlossen, die aufgrund der Regeln des Tarifeinheitsgesetzes verdrängt werden könnten. Allgemeine Sorgen, das Gesetz könne die Existenz der kleinen Gewerkschaften gefährden oder den Abschluss von Tarifverträgen erschweren, rechtfertigten die Verfassungsbeschwerden nicht.

Inhaltliche Entscheidung noch offen

Damit habe das Bundesverfassungsgericht ausschließlich über Zulässigkeitsfragen entschieden, betonte MB-Sprecher Hans-Jörg Freese auf Anfrage. Die inhaltliche Entscheidung sei offen.

Das im Juli 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz soll die Geltung mehrerer Tarifverträge in einem Betrieb vermeiden. Danach soll im Zweifel der Tarif derjenigen Gewerkschaft gelten, die in dem Betrieb die meisten Mitglieder hat.

Politisches Ziel war es auch, die Zahl der Streiks und deren teils gravierende wirtschaftliche Folgen zu begrenzen. Umgekehrt sehen die Spartengewerkschaften nun ihr Streikrecht unzulässig beschränkt. Auch das Grundrecht der Koalitionsfreiheit sei verletzt.

Eilanträge unter anderem des MB gegen das Tarifeinheitsgesetz hatte das Bundesverfassungsgericht im Oktober abgewiesen. (mwo)

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