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Zwölf Euro monatlich für private Pflegeversicherung

Forscher plädieren im "Pflegeheim Rating Report 2011" dafür, eine private Pflegezusatzversicherung ohne Risikoprüfung zu etablieren.

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KÖLN (iss). Wirtschaftswissenschaftler sprechen sich im "Pflegeheim Rating Report 2011" für die Einführung einer privaten Zusatzversicherung und einer Karenzzeit in der gesetzlichen Pflegeversicherung aus. Sie sehen diese Schritte als Teil eines Bündels von Maßnahmen, um die Finanzlage der Pflegeversicherung langfristig zu stabilisieren.

Der Bericht ist gemeinsam vom Forschungsinstitut RWI und den Unternehmen ADMED und HCB erstellt worden. Er geht für die kommenden 20 Jahre von einem deutlichen Anstieg der Zahl der Pflegekräfte aus, der sowohl einen Ausbau der Heimkapazitäten als auch einen höheren Fachkräftebedarf auslösen wird.

RWI-Forscher unterstützten Pflegezusatzversicherung

Die damit verbundenen Kosten werden sich in einer höheren Belastung der Pflegeversicherung niederschlagen. Deshalb halten die Wissenschaftler es für notwendig, sowohl die Einnahmen- als auch die Ausgabenseite zu verbessern.

Sie unterstützen das von der Bundesregierung in die Diskussion gebrachte Konzept einer obligatorischen, kapitalgedeckten privaten Pflegezusatzversicherung. Um politisch durchsetzbar zu sein, dürfe sie nicht zu hoch ausfallen, sagt Dr. Boris Augurzky vom RWI, einer der Autoren. "Zwölf Euro monatlich wären denkbar."

Einzug der Beiträge über den Arbeitgeber

Das Geld sollte automatisch über den Arbeitgeber eingezogen werden, um den Verwaltungsaufwand möglichst gering zu halten. Ein solches Verfahren sei auch mit den privaten Krankenversicherern denkbar, sagt er.

"Da sie alle Risiken bekommen, wäre ein standardisiertes Produkt ohne Risikoprüfung möglich." Wichtig sei, dass das Geld nachhaltig angelegt und der Kapitalstock nicht zur politischen Verfügungsmasse wird, sagt Augurzky.

Mit der Karenzzeit lehnen sich die Wissenschaftler an ein Konzept des Ökonomen Professor Bernd Raffelhüschen an. Das heißt, auch nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit erhalten die Betroffenen erst einmal keine Versicherungsleistungen. Hier hält Augurzky eine Frist von sechs Monaten für sinnvoll.

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