bpa legt Standards für häusliche Intensivpflege vor

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BERLIN (hom). Der Bundesverband privater sozialer Dienste (bpa) hat ein Anforderungsprofil für ambulante Dienste vorgelegt, die im Bereich der Intensiv- und Beatmungspflege tätig sind. "Unser Ziel ist es, einheitliche Qualitätsanforderungen zu definieren und diese in den Versorgungsverträgen mit den Krankenkassen verbindlich zu verankern", sagte Geschäftsführer Bernd Tews.

Die häusliche Intensivpflege sei in der Lage, schwerstkranken Menschen langwierige Klinikaufenthalte zu ersparen und diese in ihrer vertrauten Umgebung zusammen mit ihren Ärzten zu versorgen. "Das ambulante Krankenhaus ist möglich, erfordert allerdings Qualitätsstandards, Vernetzung und leistungsgerechte Vergütung", betonte Tews.

Seinen Angaben zufolge unterscheidet sich das Profil einer Intensivkrankenpflegekraft von den Anforderungen an die Fachkraft in der Akutklinik. Der bpa habe daher ein spezielles Einarbeitungs- und Überleitungskonzept sowie ein Dokumentationssystem entwickelt. Ferner sei ein Leitfaden zur ärztlich begleiteten Entwöhnung des Patienten von der Beatmung entwickelt worden.

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