39-Betten-Klinik

vdek darf Versorgungsauftrag nicht kündigen

Schlappe für den vdek: Die Kündigung des Versorgungsvertrags mit der Asklepios Harzklinik im niedersächsischen Clausthal-Zellerfeld durch die Kassen ist unzulässig, so das Verwaltungsgericht Braunschweig.

Christian BenekerVon Christian Beneker Veröffentlicht:

CLAUSTHAL-ZELLERFELD. Die Krankenkassen in Niedersachsen dürfen der Asklepios Harzklinik in Clausthal-Zellerfeld nicht kündigen. Das hat das Verwaltungsgericht Braunschweig entschieden (Az.: 5 A 210/18 und 5 A 59/19. Damit haben die Richter eine Klage des Ersatzkassenverbandes vdek gegen das Land Niedersachsen abgewiesen.

Das Land hatte den Kassen die Kündigung untersagt, wogegen sich der vdek gerichtlich gewehrt hatte. Das Verwaltungsgericht entschied aus formalen Gründen: Zwar hätten die Kassen des Landes den Versorgungsvertrag gekündigt, aber nur der vdek sei gegen das Kündigungsverbot durch das Land Niedersachsen vor Gericht gezogen, so die Richter.

Das Versorgungsangebot in Clausthal-Zellerfeld bleibe bestehen, kommentiert der Klinikbetreiber Asklepios Harzkliniken das Urteil. „Die Entscheidung bedeutet also eine „Schlappe“ für die Krankenkassen“, hieß es. Durch das Verfahren sei der besondere Versorgungsauftrag für den Oberharz noch mal deutlich geworden, erklärt Adelheit May, Geschäftsführerin der Asklepios Harzkliniken, „und diesen Versorgungsauftrag werden wir wie auch bisher im Rahmen der Möglichkeiten weiter sicherstellen.“

Die Krankenkassen hatten den Versorgungsvertrag des 39-Betten-Hauses zum Jahresende 2018 gekündigt, weil sie den Versorgungsauftrag und die Qualität der Versorgung in Gefahr sehen. Das Haus leiste nur noch eingeschränkte geriatrische Versorgung und könne die Nebenerkrankungen und Komplikationen bei den alten Patienten nicht mehr sicherstellen, begründet der vdek den Schritt.

Die Grund- und Regelversorgung finde in Clausthal Zellerfeld nicht mehr statt. Tatsächlich war der vdek allein, als er gegen das Land Niedersachsen klagte. Der BKK-Landesverband etwa hatte zwar die Kündigung des Versorgungsauftrages mitgetragen, fand aber dann die Argumentation des Landes gegen die Kündigung schlüssig, wie der Sprecher des Verbandes, Matthias Tietz, sagt – und ging von der Fahne. Die Grundversorgung sei in Gefahr, so Tietz.

Jörg Niemann, Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen, resümiert nach dem Urteil: „Wenn die Krankenkassen eine Einrichtung wie in Clausthal nicht schließen können, können sie gar kein Krankenhaus schließen.“ (cben)

Wenn die Krankenkassen eine Einrichtung wie in Clausthal nicht schließen können, können sie gar kein Krankenhaus schließen.

Jörg Niemann Leiter der vdek-Landesvertretung Niedersachsen

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Kommentare
Prof. Dr. Ingo Heberlein 04.07.201916:19 Uhr

Nur Einigkeit macht stark

Wenn die Kassen nicht einmal bei einem 39 Betten Krankenhaus einig sind, dann können sie -zu Recht! - kein Krankenhaus schließen.

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