Bundesgerichtshof

Revision im „Pflegeheim-Prozess“ verworfen

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Frankenthal. Sie ermordeten zwei Bewohnerinnen eines Altenheims in Lambrecht (Pfalz) und wurden dafür zu lebenslanger Haft verurteilt: Die im Juni 2018 verhängten Strafen gegen eine Pflegerin und zwei Pflegehelfer sind jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) habe die Revisionen der Angeklagten gegen ein früheres Urteil im sogenannten Pflegeheim-Prozess ganz überwiegend verworfen, teilte das Landgericht Frankenthal mit. Der Fall hatte bundesweit Aufsehen erregt.

Die Angeklagten seien dafür verantwortlich, dass eine 85-Jährige mit einem Kissen erstickt und eine 62-Jährige mit Insulin getötet wurde. Sie sollen zudem Bewohnerinnen misshandelt und bestohlen haben. Die Beschuldigten sagten, sie wollten die Menschen von Leiden erlösen. Das Gericht befand, sie hätten ihr Machtgefühl befriedigen wollen.

Der BGH habe mit Beschluss vom 5. September 2019 die Urteile teilweise abgeändert, teilte das Landgericht Frankenthal mit. Dies betreffe zwei der zahlreichen Einzeltaten. Die Verurteilung als solche sei nicht berührt. „Das Verfahren ist daher durch die Entscheidung des BGH beendet“, hieß es. (mu)

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