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15 Minuten Op-Verzögerung sind unerheblich

KOBLENZ (bü). Ein Arzt hat einen Patienten nicht unbedingt über die Dauer einer Operation aufzuklären. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Das gelte vor allem dann, wenn sie sich nur um Minuten verzögere.

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Im konkreten Fall hatte sich eine Patientin statt für eine Vollnarkose für eine örtliche Betäubung entschieden. Dadurch verlängerte sich der Eingriff um eine Viertelstunde. Die Frau fühlte sich "nicht ordnungsgemäß aufgeklärt".

Der Arzt habe ihr zwar die Alternative zwischen Vollnarkose und örtlicher Betäubung erläutert, aber verschwiegen, dass im Fall der örtlichen Betäubung der Eingriff länger dauere.

Das OLG stimmte zwar zu, dass die Dauer einer Op bei der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff von Bedeutung sein kann - jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Zeitdifferenz.

Az.: 5 U 1190/10

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