Direkt zum Inhaltsbereich

15 Minuten Op-Verzögerung sind unerheblich

KOBLENZ (bü). Ein Arzt hat einen Patienten nicht unbedingt über die Dauer einer Operation aufzuklären. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz entschieden. Das gelte vor allem dann, wenn sie sich nur um Minuten verzögere.

Veröffentlicht:

Im konkreten Fall hatte sich eine Patientin statt für eine Vollnarkose für eine örtliche Betäubung entschieden. Dadurch verlängerte sich der Eingriff um eine Viertelstunde. Die Frau fühlte sich "nicht ordnungsgemäß aufgeklärt".

Der Arzt habe ihr zwar die Alternative zwischen Vollnarkose und örtlicher Betäubung erläutert, aber verschwiegen, dass im Fall der örtlichen Betäubung der Eingriff länger dauere.

Das OLG stimmte zwar zu, dass die Dauer einer Op bei der Entscheidung für oder gegen einen Eingriff von Bedeutung sein kann - jedoch nicht bei einer nur geringfügigen Zeitdifferenz.

Az.: 5 U 1190/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Dr. med. Gerhard M. Sontheimer (ANregiomed, Region Ansbach) und Holger Baumann (Kliniken der Stadt Köln, v.l.) haben in der Praxis gute Erfahrungen mit Systempartnerschaften gemacht.

© Philips

Mehr Spielraum für moderne Prozesse in der Klinik

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Philips GmbH Market DACH, Hamburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Deutsche Gesellschaft für Nephrologie

Post-COVID-Syndrom: Blutwäsche in Studie ohne Nutzen für Betroffene?

Lesetipps
Es muss nicht immer die ganze Packung sein. Bei Abklingen der Symptome reicht oft eine kürzere Dauer der Antibiotikatherapie.

© umang / stock.adobe.com

Kürzer ist oft besser

Wann ein Antibiotikum früher abgesetzt werden kann

Frau mit Restless-Legs-Syndrom liegt im Bett und wackelt mit den Beinen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Mehrere Menschen im Gespräch

© Jacob Lund / stock.adobe.com

Wohlbefinden stärken

Wie sich psychische Erkrankungen im Praxisteam vorbeugen lassen