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175 Euro für eine Krankenakten-Kopie ist zu viel

NEU-ISENBURG. Grundsätzlich haben Patienten ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte. Das sieht das ärztliche Berufsrecht vor. Die Kosten für die Kopien können Kollegen ihren Patienten allerdings in Rechnung stellen. Ob dafür aber nun der Zeitaufwand oder nur jedes einzelne Blatt zugrunde gelegt werden darf, was passieren kann, wenn das Gericht zu lange auf Dokumentationen warten muß, und was in Einzelfällen noch beachtet werden sollte, das wird anhand von ausgewählter Rechtsprechung dargestellt.

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