Urteil

18000 Euro Strafe für Schönheits-Op ohne Zulassung

Ein niederländischer Arzt ist wegen in Düsseldorf durchgeführten Schönheitsoperationen ohne Zulassung zu einer saftigen Geldstrafe verurteilt worden.

Veröffentlicht:

DÜSSELDORF. Weil er 64 Schönheits-Op ohne Zulassung vorgenommen hat, ist ein 50-jähriger Niederländer in Düsseldorf zu 18.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden.

Obwohl die Amtsrichterin das persönliche Erscheinen des Angeklagten angeordnet hatte, war er dem Termin am Mittwoch ferngeblieben und hatte sich mit einem Attest entschuldigt, wonach er akut lungenkrank sei.

Staatsanwalt Uwe Kessel merkte an, dass der Mediziner laut eigener Auskunft Miteigentümer der Klinik sei, an der das Attest ausgestellt wurde. Auskünfte über sein Vermögen, entscheidend für die Höhe des Strafbefehls, hatte er erst wenige Stunden vor Prozessbeginn gemacht.

Die Brust-Op hatte der Mediziner in Düsseldorf durchgeführt, Patientinnen sollen vorwiegend Niederländerinnen gewesen sein.

Als ausländischer Arzt hätte er bei der Bezirksregierung Düsseldorf eine Zulassung beantragen oder sich nach der Bundesärzteordnung bei der Ärztekammer Nordrhein melden müssen – beides habe er nicht getan. Eine anonyme Anzeige hatte die Ermittlungen ins Rollen gebracht. (dpa)

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