2800 Verfahren gegen Ärzte wegen Betrugs

ULM (eb). Gegen zwei Allgemeinärzte aus dem Alb-Donau-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Ulm Strafbefehle beantragt. Der Vorwurf: Sie hätten Umsatzbeteiligungen, die ihnen der Generikahersteller ratiopharm gezahlt habe, nicht der KV offen gelegt.

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Die Staatsanwaltschaft bewertet das als Betrug durch Unterlassen. Die Ermittler werfen den beiden Hausärzten vor, von Mai 2002 bis 2005 von einem Außendienstmitarbeiter 14 Schecks über einen Gesamtbetrag von rund 19 000 Euro erhalten zu haben. Das sei mit Wissen und Billigung der ratiopharm-Vertriebsleitung geschehen. Ein Grundverfahren gegen "weniger als 20" verantwortliche Mitarbeiter des Generikaherstellers läuft deshalb noch.

Von ursprünglich 3400 Verfahren, hauptsächlich gegen Ärzte, hat die Staatsanwaltschaft 600 eingestellt, weil die Zuwendungen 250 Euro nicht überstiegen. 2800 Verfahren wurden an Staatsanwaltschaften im Bundesgebiet abgegeben. ratiopharm wollte am Freitag unter Hinweis auf die noch laufenden Verfahren keine Stellungnahme abgeben. Nach Angaben von Staatsanwalt Michael Bischofberger erfolgte die Umsatzbeteiligung zunächst in Sachleistungen, später dann in Form von Schecks. Je nachdem, wie hoch der Umsatzanteil gewesen sei, hätten Ärzte zwei bis acht Prozent des Herstellerabgabenpreises erhalten. Der Zweck der Schecks sei verschleiert worden, indem als Verwendungszweck Schulungen oder Vorträge angegeben wurden.

Die Staatsanwaltschaft sieht die Kick-back-Zahlungen als Betrug durch Unterlassen, weil Vertragsärzte die Umsatzbeteiligungen gegenüber der KV hätten angeben müssen. Das, so heißt es in einer Pressemitteilung, ergebe sich aus der Pflicht der Vertragsärzte zum wirtschaftlichen Handeln (Paragraf 12 SGB V). Die KVen hätten die verschwiegenen Zahlungen nicht bei ihren Abrechnungen mit den Ärzten in Abzug bringen können, "wodurch ein entsprechend hoher Schaden entstand". Außendienstmitarbeiter und Verantwortliche von ratiopharm stünden im Verdacht, dazu angstiftet zu haben. Im Zusammenhang mit den zwei Hausärzten muss nun das Amtsgericht Ulm entscheiden, ob es den beantragten Strafbefehl über jeweils eine Gesamtgeldstrafe von 250 Tagessätzen erlässt.

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