Schlamperei bei Datensicherung

300.000 Patientendaten geklaut

Befunde, Patientendaten, Arztbriefe: Im Kreiskrankenhaus Rastatt sind Datenträger mit Patientenakten gestohlen worden. Für die Klinik ist der Fall schon jetzt teuer geworden.

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Eine Rolle voller Daten: In Baden-Württemberg sind welche mit Patientendaten verschwunden.

Eine Rolle voller Daten: In Baden-Württemberg sind welche mit Patientendaten verschwunden.

© PIXMatex / fotolia.com

BADEN-BADEN (ck/fst). Im Kreiskrankenhaus Rastatt in Baden-Württemberg sind 200.000 bis 300.000 Patientendaten verschwunden.

Auf den Datensicherungsbändern, die abhanden gekommen sind, hätten sich Arztbriefe, Befunde sowie Namen, Kontakt- und Geburtsdaten von Klinikpatienten befunden, teilte das Unternehmen am Freitag mit.

Betroffen sind auch die Daten von Patienten der Praxen des MVZ Rastatt, einer Tochtergesellschaft der Klinikum Mittelbaden gGmbH. Es handele sich um "menschliches Versagen", sagte die Sprecherin der Klinikgruppe, Sybille Müller-Zuber, der "Ärzte Zeitung".

Ein Mitarbeiter der EDV-Abteilung habe am 19. September Datensicherungsbänder zu einem Safe bringen wollen und sei durch andere Erledigungen aufgehalten worden. Dabei habe er die Datenbänder versehentlich liegen lassen, berichtet Müller-Zuber.

Bekannt wurde der Vorfall dem Kreiskrankenhaus allerdings erst am 27. September. Die Suche nach den Datenträgern ist bis heute erfolglos geblieben.

Diebstahl "eher unwahrscheinlich"

Nach Angaben von Jörg Klingbeil, Landesbeauftragter für Datenschutz in Baden-Württemberg, ist das Klinikum sehr schnell seiner gesetzlichen Meldepflicht nachgekommen.

Gemeinsam habe man beschlossen, die Staatsanwaltschaft einzuschalten und Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten, sagte Klingbeil der "Ärzte Zeitung".

Der Datenschutzbeauftragte riet den betroffenen Patienten, in der nächsten Zeit besonders aufmerksam zu beobachten, ob dritte Personen unerwartet Kenntnis von Gesundheitsdaten erlangen.

Nach Angaben des Klinikums sind die Daten für technische Laien nicht auslesbar und erfordern zudem ein entsprechendes Bandlesegerät.

Das Klinikum Mittelbaden sowie das MVZ haben am Freitag in der "Frankfurter Rundschau" und der "Welt" Anzeigen geschaltet, um Betroffene zu informieren.

Ein solches Vorgehen sieht Paragraf 42a Bundesdatenschutzgesetz vor, falls eine persönliche Information der Betroffenen nicht möglich ist.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Baden-Baden, Michael Klose, nannte am Freitag einen gezielten Diebstahl "eher unwahrscheinlich". "Wir können uns keinen Reim darauf machen, wer Interesse an solchen Daten haben könnte."

Mit Material von dpa

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