40 000 statt 400 000 Euro: Arzt geht gegen Regress vor

KIRCHHEIM (reh). Einen 400 000-Euro-Regress auf ein Zehntel reduzieren, das ist möglich, sagt nicht nur ein betroffener Hausarzt. Eine Juristin erklärt, wovon der Erfolg abhängt.

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Fristsache: Wer rechtzeitig Einspruch einlegt und den Gang vor Gericht nicht scheut, zahlt meist weniger. © [M] Kalender: Steinach/imago | til

Fristsache: Wer rechtzeitig Einspruch einlegt und den Gang vor Gericht nicht scheut, zahlt meist weniger. © [M] Kalender: Steinach/imago | til

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Es hat den Kirchheimer Arzt Dr. Felix Krabetz zwar fünf Jahre und angesammelte Unterlagen, die in 30 Ordner passen, gekostet. Aber die Mühe war es dem hausärztlich tätigen Internisten, der in einer Gemeinschaftspraxis arbeitet, wert. Dabei ist er mit vier Verfahren und einem Restregress von 198  000 Euro vors Sozialgericht gezogen. Das erste Verfahren, das sich um Arzneimittel und einen Betrag von rund 40 000 Euro drehte, ist mittlerweile durch. "Die Entscheidung in diesem Verfahren bedeutet eine Reduzierung unserer Regresssumme um 80 Prozent." Die übrigen drei Verfahren ruhen derzeit. Aber Krabetz ist guter Hoffnung: Die Entscheidung im ersten Fall deute darauf hin, dass am Ende eine Gesamtregress-Summe von nicht mehr als 40 000 Euro übrigbleibe.

Zahlen, die die Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner bestätigen kann. "Von 180 000 auf 25 000 Euro, von 60 000 Euro auf null, das ist möglich." Aber, um Erfolg zu haben, seien folgende Dinge wichtig: Der Arzt brauche eine gute Begründung. Zur Vorbereitung sollte er unbedingt Akteneinsicht verlangen, da in den Akten viele wichtige Infos schlummerten. Außerdem sollten sich Ärzte nicht nur auf Praxisbesonderheiten versteifen. Wichtig sei es, dass die Praxis ihre Verordnungen kenne und so zum Beispiel schwere Fälle genau darlegen könne. Hier könne die Praxis-EDV helfen. Ein bisschen Detektivarbeit sei es trotzdem.

Vor Gericht zähle aber auch der Eindruck, den der Arzt macht. "Der Arzt muss schon medizinisch und persönlich überzeugen", so Bahner. Schimpfen auf den Beschwerdeausschuss und die Politik seien eher kontraproduktiv. Und er müsse bereit sein, Zeit und Geld zu investieren. Bahner: "Man ist schnell mit 10 000 bis 15 000 Euro Anwaltskosten dabei."

Lesen Sie dazu auch: Sozialgericht verhilft Arzt zu Mini-Regress

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