4000 Euro Schmerzensgeld für Draht im Körper

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ZWEIBRÜCKEN (dpa). Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) hat einem Patienten 4000 Euro Schmerzensgeld wegen eines Drahtes im Rücken zugesprochen.

Der Mann hatte eine Kreuzbandoperation am Knie. Einige Monate danach zog seine Freundin einen etwa 15 Zentimeter langen Kirschnerdraht aus seinem Rücken.

Das Gericht hielt es jedoch für denkbar, dass es sich nicht um einen Fehler des Operateurs handelt, sondern sich der Draht auf dem OP-Tisch oder in der OP-Abdeckung verfangen haben und so in den Rücken des Klägers eingedrungen sein könnte.

Az.: 5 U 3/07

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