AOK Bayern

500 Behandlungsfehler in 2015 bestätigt

Für die Zukunft fordert die AOK Bayern ein Zentralregister für Behandlungsfehler.

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MÜNCHEN. Die AOK Bayern hat im vergangenen Jahr bei ihren Versicherten knapp 500 bestätigte Behandlungsfehler registriert. Nach Angaben der Krankenkasse hatten sich 2015 insgesamt 2943 Patienten mit dem Verdacht, dass bei ihnen ein Behandlungsfehler vorliegt, beraten lassen.

 In etwa der Hälfte dieser Fälle gab die AOK ein Gutachten in Auftrag. Damit habe sich jeder sechste vermutete Behandlungsfehler als ein tatsächlicher erwiesen, so die AOK Bayern.

Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland hatte die AOK Bayern bereits im Jahr 2000 ein Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein des Patientenschutzes eingeführt, berichtete Dominik Schirmer, Bereichsleiter Verbraucherschutz bei der AOK Bayern, vor der Presse in Nürnberg.

 In der Bilanz zeige sich, dass die rechtlichen Auseinandersetzungen immer intensiver und die Regressverhandlungen mit den Haftpflichtversicherungen immer langwieriger werden. Übergeordnetes Ziel des Behandlungsfehlermanagements sei nicht Konfrontation, sondern Kooperation und die Etablierung einer angstfreien Fehlerkultur, betonte er.

Zugleich forderte Schirmer ein bundeseinheitliches Zentralregister für Behandlungsfehler. "Es macht keinen Sinn, dass Ärztekammer, Krankenkassen und Gerichte hier unterschiedlich zählen", sagte der AOK-Vertreter. Um Patienten in Haftungsprozessen zu stärken, sollte es eine erleichterte Beweislastumkehr bei Behandlungsfehlern geben, forderte Schirmer. (sto)

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