Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

580.000 Euro Schadensersatz nach Hüft-Op

Das OLG Hamm urteilte über den Fall einer an Gerinnungsstörung leidenden Patientin.

Veröffentlicht:

KÖLN. Es ist ein grober Behandlungsfehler, wenn ein Krankenhaus eine Patientin an der Hüfte operiert, ohne vorab eine Gerinnungsstörung zu diagnostizieren und präoperativ zu behandeln.

Die Klinik hat dann die Beweislast dafür, dass die dadurch verursachten schweren Nachblutungen auch bei einer zweckmäßigen Alternativbehandlung eingetreten wären. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) entschieden.

Einer 1930 geborenen Frau, die an einer erworbenen Fakor-VIII Hemmkörper-Hämophilie und an systemischem Lupus Erythematodes litt, wurde im November 2005 in einer Klinik bei einer Hüftgelenks-OP eine Endototalprothese eingesetzt.

Bei der Frau kam es zu schweren Nachblutungen, die weitere stationäre, zum Teil intensivmedizinische Behandlungen erforderlich machte. Die Kasse der Frau verklagte die Klinik auf Schadenersatz von mehr als 580.000 Euro, insbesondere den Ersatz der Behandlungskosten.

Klinik muss Kosten für Behandlung ersetzen

Das OLG gab der Kasse Recht, die Berufung der Klinik blieb ohne Erfolg. Da es sich bei der Hüft-OP um einen elektiven Eingriff handelte, hätte die Hämophilie der Frau vorher behandelt werden müssen, hatte ein Sachverständiger klar gestellt.

Nach Ansicht der Klinik wären die Komplikationen und ein großer Teil der damit verbundenen Kosten auch bei einer präoperativen Befunderhebung und einer Gerinnungstherapie entstanden. Dafür konnte die Klinik aber nicht den Beweis antreten.

Die Nachblutungen und die bei deren Behandlung aufgetretenen Komplikationen beruhten rechtlich auf dem Behandlungsfehler, entschieden die OLG-Richter.

Deshalb müsse die Klinik die Kosten für die Behandlungen ersetzen, unter anderem eine intensivmedizinische Behandlung mit Beatmung in einer Universitätsklinik und die Therapie mit NovoSeven®, die allein mit mehr als 400 000 Euro zu Buche schlug. Das OLG ließ die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zu. (iss)

Az.: 26 U 115/11

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Elternzeit, Krankheitsvertretung und Co.

Befristete Arbeitsverträge: Welche Fehler Sie vermeiden sollten

Apps auf Rezept im Visier

Schutz vor Regress bei der DiGA-Verordnung

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Pharmakokinetik von Rezafungin bei einer Dosierung von 400mg, gefolgt von 200mg einmal wöchentlich

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [10]

Invasive Candida-Infektionen

Modernes Echinocandin – optimierte Eigenschaften und klinische Vorteile

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Mundipharma Deutschland GmbH & Co. KG, Frankfurt/Main
Roboter-assistiertes Operieren: von Pionieren lernen

© 2024 Intuitive Surgical Operations Inc.

Operationstechnik

Roboter-assistiertes Operieren: von Pionieren lernen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Intuitive Surgical Deutschland GmbH, Freiburg
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Motivierende Gesprächsführung

Wie motiviere ich Patienten mit Depression zu Sport?

Arzt entwickelt MFA-Börse

So finden Praxisinhaber die MFA, die zu ihnen passt

Ernährungsberatung

Schilddrüse: Vegane Ernährung verschärft Jodmangel

Lesetipps
Ein Stapel mit vielen Büchern

© Frank Rumpenhorst/dpa

State-of-the-Art

Was in den Praxisempfehlungen und Leitlinien der DDG neu ist

Blick über die Schulter eines Trompeters, der ein Konzert spielt.

© Kitreel / Stock.adobe.com

Vielfalt der Musikermedizin

Ihr Patient ist Musiker? Was dann relevant werden könnte