8000 Euro Geldstrafe für Kindstod nach Op

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BERLIN (dpa). Wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes ist eine Narkose-Ärztin am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 56-Jährigen wurde ein Fehler bei der Augenoperation eines knapp fünfjährigen Mädchens im Mai 2005 zur Last gelegt.

Nach Angaben der Berliner Justiz hat die Medizinerin nach der ambulanten Operation in einer Kreuzberger Praxis die Aufwachphase des Kindes nicht ordnungsgemäß überwacht. Das Mädchen starb zwei Tage später an den Folgen eines Kreislaufstillstandes. Die Ärztin war nicht zum Gerichtstermin erschienen. Das Gericht erließ nach Vorgesprächen mit den Prozessbeteiligten einen Strafbefehl über 80 Tagessätze zu jeweils 100 Euro. Die Mutter des Kindes lehnte jeglichen Kommentar zu der Entscheidung ab. Der Richter hatte den Ausgang des Verfahrens auch damit begründet, dass der Berlinerin eine schmerzvolle Aussage erspart werden sollte.

Ein Gutachter erklärte am Rande des Prozesses, die Operation sei gut verlaufen. Das Mädchen habe Medikamente für einen 30 Minuten langen Eingriff erhalten. Die Operation sei aber bereits nach zehn Minuten beendet gewesen. Dass das Kind nicht überwacht wurde, sei grob fahrlässig.

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