8000 Euro Geldstrafe für Kindstod nach Op

Veröffentlicht:

BERLIN (dpa). Wegen fahrlässiger Tötung eines Kindes ist eine Narkose-Ärztin am Dienstag vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten zu 8000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 56-Jährigen wurde ein Fehler bei der Augenoperation eines knapp fünfjährigen Mädchens im Mai 2005 zur Last gelegt.

Nach Angaben der Berliner Justiz hat die Medizinerin nach der ambulanten Operation in einer Kreuzberger Praxis die Aufwachphase des Kindes nicht ordnungsgemäß überwacht. Das Mädchen starb zwei Tage später an den Folgen eines Kreislaufstillstandes. Die Ärztin war nicht zum Gerichtstermin erschienen. Das Gericht erließ nach Vorgesprächen mit den Prozessbeteiligten einen Strafbefehl über 80 Tagessätze zu jeweils 100 Euro. Die Mutter des Kindes lehnte jeglichen Kommentar zu der Entscheidung ab. Der Richter hatte den Ausgang des Verfahrens auch damit begründet, dass der Berlinerin eine schmerzvolle Aussage erspart werden sollte.

Ein Gutachter erklärte am Rande des Prozesses, die Operation sei gut verlaufen. Das Mädchen habe Medikamente für einen 30 Minuten langen Eingriff erhalten. Die Operation sei aber bereits nach zehn Minuten beendet gewesen. Dass das Kind nicht überwacht wurde, sei grob fahrlässig.

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Bundesrat

Schleswig-Holstein drängt auf Anpassungen beim AMNOG

Krankenkassen-Analyse

AOK: Etwas mehr Verdachtsmeldungen zu Behandlungsfehlern

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Sie fragen – Experten antworten

Bei HPV-Nachweis: Sollte nun auch der Ehepartner geimpft werden?

Lesetipps
Schild eines Hautarztes mit den Öffnungszeiten.

© Dr. Hans Schulz, Bergkamen

Dermatologische Komplikationen

Was tun, wenn beim Diabetes die Haut Ärger macht?