Medizinprodukte

AOK Bayern will neues Prüfverfahren

Die AOK Bayern hält aktuelle Prüfverfahren für Medizinprodukte für nicht geeignet und ruft nach einer neuen Prüfinstanz.

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MÜNCHEN. Fehlerhafte Medizinprodukte stellen nach Angaben der AOK Bayern für die Patienten ein Gesundheitsrisiko dar und verursachen unnötige Ausgaben im Gesundheitswesen.

Die derzeit geltenden Prüfungsverfahren seien nicht geeignet, die Unbedenklichkeit von Medizinprodukten sicherzustellen, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern, Dr. Helmut Platzer, kürzlich vor der Presse in München.

Notwendig sei daher ein öffentlich-rechtliches Zulassungsverfahren durch eine nationale oder europäische Behörde, das die Sicherheit und Wirksamkeit von Hochrisiko-Medizinprodukten der Klassen IIb oder III gewährleistet. Zudem sollten die Hersteller verpflichtet werden, eine Haftpflichtversicherung mit ausreichender Deckung abzuschließen.

Behandlungsfehlermanagement seit 2000

Als eine der ersten Krankenkassen in Deutschland habe die AOK Bayern bereits im Jahr 2000 ein Behandlungsfehlermanagement als einen wichtigen Baustein des Patientenschutzes eingeführt, berichtete Platzer.

In den vergangenen knapp 15 Jahren wurden 31.824 Patienten wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler beraten. In 4665 Fällen haben Gutachten einen Behandlungsfehler bestätigt (wie bereits kurz berichtet.

Beim Thema Behandlungsfehlermanagement gehe es der AOK nicht um Konfrontation, sondern um Kooperation mit den Leistungserbringern, betonte Platzer. Es liege im Interesse aller Beteiligten, eine angstfreie Fehlerkultur zu etablieren, um so langfristig Fehler zu verhindern.

Die Analyse von Fehlern könne zu gemeinsamen Strategien und zu Vereinbarungen über präventive Maßnahmen zur Fehlervermeidung führen, erläuterte Platzer.

Durch Behandlungsfehler werde nicht nur der unmittelbar betroffene Patient geschädigt, sondern auch die Versichertengemeinschaft, erläuterte der AOK-Chef. Für Folgekosten bei nachgewiesenen Behandlungsfehlern mache die AOK bei den Haftpflichtversicherungen der Leistungserbringer deshalb eigene Schadensersatzansprüche geltend. Seit 2000 seien auf diesem Weg mehr als 72 Millionen Euro Schadensersatz realisiert worden.

Zudem unterstütze die AOK Versicherte, die ihrerseits auf Schmerzensgeld und Schadenersatz klagen, und stehe mit medizinischer und juristischer Beratung zur Verfügung.

In der Praxis komme es oft zu einer außergerichtlichen Einigung in Form eines Vergleichs, was die Regulierung der Schadenersatzansprüche gegenüber einem Zivilprozess deutlich beschleunigt und kostengünstiger als ein unter Umständen jahrelanger Gerichtsprozess sei, erklärte Platzer.

Da bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler die Frage der Verjährung eine wichtige Rolle spielt, sollten Patienten nicht zu lange warten, bis sie aktiv werden und sich unbedingt eine Rechtsberatung einholen, empfahl Platzer. (sto)

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