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Ab 2028 soll häusliche Krankenpflege nur noch digital verordnet werden
2028 soll die elektronische Verordnung der häuslichen Krankenpflege kommen. Für alle Beteiligten – Praxen, Pflegedienste und Krankenkassen – soll das Verfahren einfacher, transparenter und weniger fehleranfällig werden.







![Chronischer Schmerz: Digitalisierung hält Einzug Muster 16. DiGA-Verordnungen sind als „Gebühr frei“ zu kennzeichnen (1). Im BVG-Feld (2) steht eine „6“, wenn nach Bundesversorgungs- oder -entschädigungsgesetz Anspruch auf die Verordnung besteht. Im Verordnungsfeld (3) darf maximal eine DiGA verordnet werden. Anzugeben sind „Digitale Gesundheitsanwendung“, die PZN und der Name der jeweiligen DiGA [7]. Pfizer Deutschland GmbH](/Bilder/Muster-16-DiGA-Verordnungen-sind-als-Gebuehr-frei-zu-209550.jpg)


