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Gebührenordnung

Ab August werden Anwälte teurer

Wer juristischen Rat oder eine notarielle Beglaubigung benötigt, könnte ab Donnerstag tiefer in die Tasche greifen müssen. Dann tritt nämlich die neue Gebührenordnung für Anwälte und Notare in Kraft.

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NEU-ISENBURG. Die Reform der Justizkosten ist nicht nur beschlossene Sache, das Reformwerk mit dem sperrigen Namen "Kostenrechtsmodernisierungsgesetz" wurde nun auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit trete das neue Regelwerk zum 1. August in Kraft, meldet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK).

Für Ärzte, die juristische Unterstützung benötigen, wird es dabei gleich an mehreren Stellen teurer. Wie die BRAK berichtet, sehe die Neuregelung unter anderem die Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren an die allgemeine Preisentwicklung vor.

Das hat zur Folge, dass die anwaltlichen Wertgebühren im Schnitt um etwa zwölf Prozentpunkte angehoben werden, die gesetzlichen Gebühren in Strafsachen würden um 19 Prozent steigen. Doch das ist wie gesagt noch nicht alles: "Darüber hinaus gibt es strukturelle Anpassungen", schreibt die BRAK.

Es werde zum Beispiel eine zusätzliche Gebühr für besonders umfangreiche Beweisaufnahmen eingeführt. Und die solle den Rechtsanwälten insbesondere im Medizinrecht sowie im Baurecht zugutekommen.

Auch für Notare sollen die Gebühren steigen. Wie bereits berichtet, kann das im Einzelfall - bei niedrigen Geschäfts- und Vermögenswerten - eine Erhöhung um bis zu 30 Prozent ausmachen.

Sowohl bei den Anwalts- als auch den Notarkosten gilt jedoch: Der Einzelfall entscheidet über den Kostenanstieg. (reh)

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