Zytostatika

Abgabe in Kliniken immer steuerfrei?

Nach Ansicht des Bundesfinanzhofes kann die Umsatzsteuer bei Zytostatika aus Kliniken für ambulante Therapien EU-rechtswidrig sein. Daher hat er die Frage nun zur Entscheidung an den Europäischen Gerichtshof gegeben.

Veröffentlicht:
Konfektionierung von Zytostatika in der Klinikapotheke: Für ambulante Behandlungen könnten sie womöglich umsatzsteuerfrei sein.

Konfektionierung von Zytostatika in der Klinikapotheke: Für ambulante Behandlungen könnten sie womöglich umsatzsteuerfrei sein.

© Thomas Frey / imago

MÜNCHEN (fl). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg muss darüber entscheiden, inwieweit die Abgabe von Arzneimitteln durch Krankenhausapotheken bei ambulanten Behandlungen in Kliniken umsatzsteuerfrei ist.

Der Bundesfinanzhof (BFH) in München hat in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss die Frage dem EuGH zur Prüfung vorgelegt.

Im konkreten Fall wurden Krebspatienten in einer Klinik stationär und ambulant behandelt.

Da in dem Versorgungsgebiet nicht genügend niedergelassene Ärzte die ambulante Therapie sicherstellen konnten, erhielten die Krankenhausärzte die Erlaubnis die ambulante Krebsbehandlung bei den Patienten als selbstständige Ärzte durchzuführen.

Die Krankenhausapotheke lieferte die für die Chemotherapie notwendigen Zytostatika.

Das Finanzamt stellte dabei fest, dass die Krankenhausapotheke die Arzneimittel ohne Berechnung der Umsatzsteuer abgeben hat. Stationäre Krankenhaus- und Heilbehandlungen in den Räumen der Klinik seien zwar umsatzsteuerfrei und damit auch die ambulante Behandlung an sich.

Die Abgabe von Zytostatika durch die Krankenhausapotheke zur Durchführung der ambulanten Therapie sei jedoch umsatzsteuerpflichtig. Seit 2005 gebe es eine entsprechende Verwaltungsanweisung, so dass der Krankenhausträger Umsatzsteuer nachzahlen müsse.

Der BFH sah dies jedoch in seinem Beschluss nicht so klar. Nach EU-Recht und nationalem Recht können "die mit dem Betrieb der Krankenhäuser eng verbundenen Umsätze" steuerfrei sein.

Ob die Abgabe der Arzneimittel durch die Krankenhausapotheke als mit der Heilbehandlung "eng verbundene Umsätze" anzusehen ist, müsse der EuGH nun entscheiden.

Az.: V R 19/11

Mehr zum Thema

Personalie

Neue Professur für öffentliche Gesundheit in Dresden besetzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Referentenentwurf

Lauterbachs Klinikreform: Lob von den Uniklinika und Prügel aus den Ländern

Lesetipps
Eine warme Beleuchtung sorgt im Empfangsbereich für eine angenehme Atmosphäre.

© Javier De La Torre / Westend61 / picture alliance

Praxiseinrichtung

Licht an! Die richtige Beleuchtung in der Arztpraxis

Die Allianz Chronisch Seltener Erkrankungen warnt, die geplante Klinikreform bilde die besondere Situation für die Behandlung von Menschen mit seltenen Erkrankungen nicht ausreichend ab.

© Frank Molter / dpa

Sieben-Punkte-Papier mit Forderungen

ACHSE beklagt: Seltene Erkrankungen bei Klinikreform nicht berücksichtigt