Ärger mit der Umsatzsteuer für ärztliche Gutachten
BERLIN. Es kommt immer wieder vor, daß Versorgungsämter und andere Behörden von Ärzten Befundberichte anfordern. Dafür erhalten die Ärzte eine Entschädigung oder Vergütung, die sich nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) bemißt. Soweit ist die Sache klar und unstreitig. Probleme kann es geben, wenn die Behörde auf die Vergütung keine Umsatzsteuer zahlt mit dem Argument, bei Befundberichten bestehe dieser Anspruch nicht. Ein Kollege aus Berlin möchte das jetzt durch ein Musterverfahren klären.