Brust-Implantate

Ärzte haften nicht für PIP

Ein Landgericht hat zwei Schadenersatzklagen von Patientinnen wegen minderwertiger Brustimplantate abgewiesen. Die Begründung: Ärzte müssen auf die Zertifizierung des Herstellers vertrauen.

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:
Die qualitativ mangelhaften Brust-Implantate des französischen Anbieters PIP sorgten im vergangenen Jahr auch in Deutschland für eine Reihe von Op zur Explantation eines Silikonimplantats aus der Brust.

Die qualitativ mangelhaften Brust-Implantate des französischen Anbieters PIP sorgten im vergangenen Jahr auch in Deutschland für eine Reihe von Op zur Explantation eines Silikonimplantats aus der Brust.

© dpa

KARLSRUHE. Ärzte, die Patientinnen in der Vergangenheit Brustimplantate des inzwischen insolventen französischen Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) eingesetzt haben, müssen nicht für die Mängel dieser Produkte haften.

Denn zumindest 2007 gab es noch keine Anhaltspunkte auf eine unzureichende Qualität und betrügerisches Verhalten des Herstellers, wie jetzt das Landgericht Karlsruhe entschied.

Es wies damit zwei Frauen ab, die sich 2007 die Implantate in einer Klinik in Karlsruhe hatten einsetzen lassen. PIP hatte für seine Produkte - anders als andere, renommierte Hersteller - deutlich billigeres, aber für Medizinprodukte verbotenes Industriesilikon verwendet.

Nachdem sich Berichte über geplatzte und undichte Silikonkissen häuften, stoppten die französischen Behörden im April 2010 den Vertrieb der PIP-Implantate. Erst im Folgemonat zog der TÜV Rheinland seine Zertifizierung für die Implantate als Medizinprodukte zurück.

Da sich nicht vorhersagen lässt, ob und wann es Probleme mit den Implantaten gibt, hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) am 6. Januar 2012 betroffenen Frauen empfohlen, PIP- Implantate wieder entfernen zu lassen.

Keine Anhaltspunkte für mindere Qualität

Die in Karlsruhe klagenden Frauen fordern Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von 30.000 Euro von dem behandelnden Arzt.

Unabhängig voneinander wiesen nun zwei Kammern des Landgerichts Karlsruhe die Klagen ab. Danach mussten die Ärzte die Qualität der Implantate nicht selbst überprüfen, sondern durften zumindest 2007 noch auf die Zertifizierung vertrauen.

Es habe damals noch keinerlei Anhaltspunkte dafür gegeben, die Qualität der betroffenen Brust-Implantate des Anbieters PIP irgendwie in Frage zu stellen, so das Landgericht zur Begründung.

Nach einer BfArM-Schätzung haben sich in Deutschland rund 6000 Frauen PIP-Implantate einsetzen lassen. Die französische Gesundheitsbehörde Direction générale de la santé hatte 2001 bei Kontrollen von Silikon-Implantaten erhebliche Abweichungen festgestellt.

Aber erst nach einer Häufung von Meldungen wurde 2010 bei einer intensiveren Inspektion der PIP-Produktion in La Seyne-sur-Mer nahe Toulon das falsche Silikon entdeckt.

Lesen Sie dazu auch den Kommentar: Alles andere als absurd

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