Kommentar zum PIP-Prozess

Alles andere als absurd

Martin WortmannVon Martin Wortmann Veröffentlicht:

Natürlich machen sich Ärzte Gedanken, welche Arzneimittel und Medizinprodukte sie verwenden und verordnen. Aber ebenso natürlich müssen sie sich spätestens bei der Qualitätssicherung auf die Expertise anderer verlassen - etwa von Zulassungsbehörden oder Zertifizierungsstellen.

Dass sie das rechtlich gesehen auch dürfen, hat jetzt das Landgericht Karlsruhe im Fall der mangelhaften Brustimplantate des französischen Herstellers PIP bestätigt. Der Skandal erreichte seinen Höhepunkt 2012: Reihenweise waren die mit Billigsilikon gefüllten Implantate undicht geworden oder gar geplatzt.

Doch Ärzte, die PIP-Implantate verwendet haben, konnten dies jedenfalls 2007 noch nicht ahnen und durften sich auf Zulassung und Zertifikat verlassen.

Jedes andere Ergebnis wäre denn auch absurd gewesen. Niemand kann alles, was er benutzt, selbst kontrollieren. Für die Frauen war die Klage gegen ihre Ärzte vielleicht auch mehr eine Verzweiflungstat. Denn vom insolventen Hersteller PIP, der natürlich haften muss, wird wohl nicht viel zu holen sein.

Ärzte müssen die Fachpresse lesen, um rasch auf Berichte über Mängel bestimmter Produkte reagieren zu können. Hellseherei allerdings können Patienten von ihnen nicht erwarten.

Lesen Sie dazu auch: Brust-Implantate: Ärzte haften nicht für PIP

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