Ärzte können sich gut vor Pseudo-Bewerbern schützen
KÖLN (akr). Gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) rollt vor Gericht die Welle der Ansprüche auf Schadensersatz wegen Diskriminierung an. Doch wenn Niedergelassene die Gesetzesvorgaben strikt beachten, können sie Entschädigungszahlungen vermeiden.