E-Arztbrief

Ärzte müssen sich Porto teilen

Der elektronische Arztbrief soll ab 2017 die Kommunikation beschleunigen. Nun hat die KBV eine erste Richtlinie präsentiert.

Veröffentlicht:

BERLIN. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wird die Vergütung für elektronisch versandte Arztbriefe splitten. Sender sollen 28 Cent, Empfänger 27 Cent erhalten. Das geht aus dem ersten Entwurf einer Richtlinie hervor.

Die Höhe des Zuschlags werde zunächst nur für das Jahr 2017 gelten, sagte die zuständige Referentin Gesine Schierenberg bei der Vorstellung des Projekts am Mittwoch. Ab 2018 werde die Höhe des E-Portos mit dem GKV-Spitzenverband neu verhandelt.

Der Gesetzgeber hat die KBV im E-Health-Gesetz mit der Erarbeitung einer Richtlinie zum Senden sicherer elektronischer Arztbriefe beauftragt. Im Gesetzestext ist wörtlich von einer "Pauschale von 55 Cent pro Übermittlung eines elektronischen Briefs zwischen den an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzten und Einrichtungen" die Rede.

Da sowohl Sender als auch Empfänger in sichere Übertragungswege investieren müssten, werde der Betrag aufgeteilt. Die Vergütung solle extrabudgetär erfolgen, sagte Schierenberg. Die KBV müsse die Kassenseite in diesem Fall lediglich "ins Benehmen" setzen. Über eine Mengenbegrenzung sei noch nicht entschieden.

Für die Teilnahme am Verfahren stellt die KBV technische Hürden auf. Zu den nach Aussage von KBV-Vertretern wenigen technischen Standards, die die Vorgaben erfüllten, gehören demnach KV-Connect, das in Schleswig-Holstein laufende Safe Mail und das Angebot der Hausärzteverbände.

Die KBV hat auch für Telekonsile bereits Regularien verfasst. Demnach sollen diese ausschließlich von Ärzten veranlasst werden dürfen. Sowohl der Auftraggeber als auch der Konsiliarius sollen die selben QS-Voraussetzungen erfüllen. Letzterer soll keinen persönlichen Kontakt zum Patienten haben dürfen und seinen Befund zeitversetzt abgeben.

Die bis 30. Juni angestrebte, noch nicht endgültig geschlossene Vereinbarung mit der Kassenseite sieht vor, dass die Bilder auch nach Übertragung noch die Standards der Qualitätssicherung erfüllen müssen. Eine Anwendung bleibt ausgespart. Beim Mammographie-Screening soll es keine Telekonsile geben.

Zum Thema Videosprechstunde dauern die Verhandlungen zwischen Ärzte- und Kassenseite an. Abgeschlossen sein müssen sie laut Gesetz bis zum 30. September. Mitte 2017 soll das Projekt anlaufen. (af)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Praxisverwaltung

Doctolib bringt neues KI-PVS an den Start

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Kommentare
Dr. Johannes Hupfer 14.05.201608:38 Uhr

Aprilscherz !

wenn für das Erstellen eines Arzt- Briefes, nebst dem Schreiben durch Helferin keine Honorierung erfolgt,gibt
es in Zukunft sowieso keine Briefe mehr. Da sind diese genannten Beträge durch aprilscherzig.

Wie sagte so direkt ein Notar zu mir: Für ihr Honorar würde ich nicht einmal von meinem Stuhl aufstehen.

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

© Paolese / stock.adobe.com (Model mit Symbolcharakter)

Neuer Therapieansatz bei erektiler Dysfunktion

Leitliniengerechte Therapie mit DiGA

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Kranus Health GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

© Porträt: privat | Spritze: Fied

Sie fragen – Experten antworten

Wie kann man Impfskeptiker überzeugen?

Mammografie-Screening bei einer Patientin

© pixelfit / Getty Images / iStock

Prävention

Mammografie-Screening: Das sind Hindernisse und Motivatoren

Ein Mann greift sich an den Fuß.

© Jan-Otto / Getty Images / iStock

Therapievergleich

Akuter Gichtanfall: Am Ende machen alle Wirkstoffe ihren Job