Honorar regional

Ärzte profitieren in acht KVen

Seit 2012 darf die Honorarverteilung wieder auf regionale Beine gestellt werden. Acht KVen nutzen diesen Spielraum. Wir zeigen, wie dort die Ärzte von der neuen Systematik profitieren.

Rebekka HöhlVon Rebekka Höhl Veröffentlicht:
Blick in die Honorarverteilung: Insgesamt acht KVen haben großzügiger an der alten RLV-Sytematik gedreht oder sie gänzlich abgeschafft.

Blick in die Honorarverteilung: Insgesamt acht KVen haben großzügiger an der alten RLV-Sytematik gedreht oder sie gänzlich abgeschafft.

© K.-U. Häßler / fotolia.com

NEU-ISENBURG. Zwei von 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben sich komplett von den ungeliebten Regelleistungsvolumina (RLV) verabschiedet. Weitere sechs haben die RLV abgewandelt.

Eine Bilanz, die über ein Jahr, nachdem das Versorgungsstrukturgesetz die Honorarverteilung wieder weitgehend in die Hände der einzelnen KVen gelegt hat, auf den ersten Blick eher ernüchternd wirkt.

Aber eine Umfrage unter eben jenen acht KVen zeigt auch: Egal, wie stark an den alten RLV gedreht wurde, die Ärzte scheinen die neue Honorarsystematik als fairer einzuschätzen. Und sie fahren ohne oder zumindest mit abgewandelten RLV wesentlich besser, so das Fazit der KVen.

Den radikalsten Schritt haben dabei die KV Rheinland-Pfalz (KV RLP) und die KV Thüringen gewagt. In Rheinland-Pfalz wurde recht zügig, nämlich schon zum zweiten Quartal 2012 wieder auf Individualbudgets umgestellt.

Die Mengenbegrenzung wird seither auf Basis der tatsächlich erbrachten Leistungsmenge des Vorjahresquartals vorgenommen.

Für Hausärzte hat das gleich mehrere Vorteile mit sich gebracht, erklärt die KV RLP. So werden individuelle Praxisstrukturen und -besonderheiten nun direkt berücksichtigt. Damit sei eine Vielzahl von Anträgen bei der KV obsolet.

"Das führt in den Praxen zu einem Rückgang an Bürokratie und bei der KV zu einem Rückgang an Verwaltungsaufwand", heißt es. Und: Die Zahl der Widersprüche gegen Honorarbescheide sei seit der Umstellung rückläufig.

Interessant ist aber auch, dass nach Angaben der KV im hausärztlichen Bereich durch den regionalen Honorarverteilungsmaßstab nun die Möglichkeit besteht, durch höhere Punktwerte die Honorarzuwächse "in vollem Umfang an die Ärzte weiterzugeben".

Auch in der KV Thüringen hat man sich schnell von den RLV verabschiedet. Zum dritten Quartal 2012 stellte die KV wieder auf die vor den RLV geltende Honorarsystematik um.

Etwas anders als in Rheinland-Pfalz werden in Thüringen seither 65 Prozent der Leistungsmenge mit einem festen Punktwert und die übrigen 35 Prozent floatend vergütet.

Die anderen sechs KVen, unter ihnen etwa die KV Brandenburg, haben erst einmal vorsichtiger umgestellt: Sie erhalten die RLV und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumina (QZV), ziehen als Bezugsgröße aber nicht mehr die Fallzahlen aus dem Vorjahresquartal, sondern die aktuellen Fallzahlen des jeweiligen Abrechnungsquartals heran.

Eine zaghaftere Umstellung, die den Ärzten jedoch ähnliche Vorteile bringt. Denn auch hier werden den Ärzten die Fälle honoriert, die im aktuellen Quartal erbracht wurden.

Gute Erfahrungen mit dieser Systematik hat etwa die KV Hessen gemacht, die seit April 2012 Übung mit den aktuellen Fallzahlen hat. Ähnlich wie bei den Individualbudgets haben sich nach Angaben der KV Hessen dadurch die Antragsverfahren der Ärzte auf Ausnahmeregelungen reduziert.

Vor allem krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle im Vorjahresquartal drücken nun nicht mehr das aktuelle Praxisbudget. Leidige Diskussionen um solche Ausfälle sind damit überflüssig.

Einfacher handhabbar sind zudem plötzliche Fallzahlsteigerungen - im kleineren Rahmen - wenn eine andere Praxis in der Nähe krankheitsbedingte Ausfallzeiten hat oder mangels Nachfolger schließen muss, berichtet die KV Mecklenburg-Vorpommern (KVMV).

Den Ärzten würden die zusätzlich auftretenden Fälle gleich angerechnet - ohne gesonderten Antrag. In Mecklenburg-Vorpommern hätten von diesen Anträgen vor der Umstellung auf die Fallzahlen des aktuellen Quartals (im Januar 2012) hunderte gestellt und durch die KV bearbeitet werden müssen.

Mit der Folge, dass Ärzte häufig über Wochen im Ungewissen blieben, ob die von ihnen erbrachten Leistungen überhaupt vergütet werden, so die KVMV.

Außerdem komme die feste Vergütung ohne Abstaffelung der Versichertenpauschale und der Chronikerpauschale im Hausarztbereich, die nun teilweise durch die regionalen Honorarverteilungsmaßstäbe erreicht wird, dem Ziel fester Preise ein Stück näher, heißt es vonseiten der KV Sachsen-Anhalt, die im April dieses Jahres auf die aktuelle Fallzahl umgestellt hat.

Aus Brandenburg hört man zudem, dass die Hausärzte aktuell mit einem Fallwert von insgesamt rund 60 Euro bundesweit im vorderen Drittel liegen.

Dass die neuen Berechnungsmethoden zu einer uneingeschränkten Ausweitung der Fallzahlen führen, müssen KVen, die dem Beispiel folgen wollen, nicht fürchten. Nicht nur, weil die KVen natürlich ein Sicherheitsnetz gespannt haben.

Zumeist ist im Honorarverteilungsmaßstab festgeschrieben, dass die Fallzahlsteigerung eines Arztes im Vergleich zum Vorjahresquartal bei maximal drei bis fünf Prozent liegen darf und insgesamt nur bis zu 105 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl der Arztgruppe im Vorjahresquartal gewährt werden.

In Westfalen-Lippe, wo seit Juli 2012 mit aktuellen Fallzahlen gearbeitet wird, hat sich auch gezeigt: "Die Fallzahlen des zweiten Halbjahres 2012 im Bereich der KVWL sind auch unter den veränderten Bedingungen bei fast allen Arztgruppen konstant geblieben", sagt die KV.

Nun könnte man anführen, dass mit der Berechnung der RLV nach aktuellen Fallzahlen die Planbarkeit für die Ärzte dahin ist. Weil eben nicht mehr vorweg feste Budgets genannt werden. Dem ist aber, so die Meinung der KVMV, gerade nicht so.

"Bis zum Jahr 2011 wurden in jedem Quartal neue RLV-Fallwerte berechnet und zugewiesen sowie unterjährig die Berechnungsweise wieder verändert," heißt es.

Seit Januar 2012 hätten die Ärzte die Gewissheit fester RLV-Fallwerte über mehrere Quartale hinweg. Wie das funktioniert? Die KVen berufen sich in ihren Berechnungen durchaus auf die Fallzahlen der Vergangenheit.

Und bieten den Ärzten größtenteils Orientierungsfallwerte, mit der Garantie, davon nur minimal abzuweichen. Die KVWL etwa verspricht, dass der Orientierungsfallwert vom letztlich ausbezahlten Fallwert maximal um fünf Prozent abweicht.

Auch in diesem Jahr haben KVen auf die aktuelle Fallzahl umgestellt: Sachsen-Anhalt, wie erwähnt, zum 1. April, Bayern bereits zum 1. Januar.

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