OLG Stuttgart

Ärztin erhält 90.000 Euro nach Sturz vom Kamel

Rund 90.000 Euro Schmerzensgeld wurden einer Ärztin zugesprochen, die eine deutsche Kamelfarm besucht hatte und dort von einem Kamel gestürzt war.

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STUTTGART. Kamele gelten in Deutschland nicht als Haustiere. Deswegen hat das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart einer bei einem Kamelritt gestürzten Ärztin Schadenersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Die seinerzeit 27-Jährige hatte im September 2012 zusammen mit ihrer Mutter eine Kamelfarm besucht.

Sie unternahmen einen einstündigen Ausritt, bei dem der Inhaber des Kamelhofs zwischen den Tieren ging und sie führte. Gleichzeitig waren dort auch Spaziergänger mit Hunden unterwegs.

Als die Hunde bellten, drehte sich eines der Kamele an der Führungsleine abrupt nach links, sodass die Ärztin von ihrem 1,87 Meter hohen Sattel kopfüber auf den Boden stürzte. Wegen schwerer Kopfverletzungen konnte sie länger gar nicht und danach nur mit Einschränkungen arbeiten.

Daher klagte die Ärztin gegen den Besitzer der Kamele. Das OLG Stuttgart sprach ihr nun ein Schmerzensgeld von 70.000 Euro zu, zudem Schadenersatz in Höhe von 21.000 Euro, insbesondere für Verdienstausfall.

Bei Unfällen mit Tieren sind die Halter fast immer in der Haftung. Begünstigt sind laut Gesetz allerdings Haustiere, die zu Erwerbszwecken gehalten werden. Hier ist der Halter von der Haftung befreit, wenn er "die erforderliche Sorgfalt" hat walten lassen.

Wie nun das OLG Stuttgart entschied, kann sich der Kamelhalter darauf aber nicht berufen. Da Kamele in Deutschland "sehr selten" seien, handele es sich nicht um Haustiere, befanden die Stuttgarter Richter.

Zudem habe der Inhaber des Kamelhofs hier auch die erforderliche Sorgfalt missen lassen. Weil er alleine zwei Kamele führte, habe er in der Gefahrsituation nicht auf beide Tiere gleichzeitig ausreichend einwirken können. (mwo)

Oberlandesgericht Stuttgart Az.: 13 U 194/17

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