Infektionsschutzgesetz
Ärztliche Meldepflicht auf COVID-19 wird vollständig annulliert
Eine bürokratische Verpflichtung weniger: Coronainfektionen sind inzwischen soweit abgeebbt, dass nach Ansicht des Gesetzgebers Arztmeldungen zwecks Kontrolle der Gefährdungslage verzichtbar sind.










