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Verordnungsentwurf

Krankenhäuser dürfen Vergütung im Praktischen Jahr entdeckeln

Erfolgreiches Lobbying der Medizinstudierenden: Ein Verordungsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium ermöglicht Aufwandsentschädigungen im PJ über den BAföG-Höchstsatz hinaus. Auch die Fehlzeitenregelung soll flexibler werden.

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Das Foto zeigt die Versorgung einer Patientin durch einen Arzt und eine Medizinstudentin im Praktischen Jahr.

Eine Medizinstudentin im Praktischen Jahr legt unter Aufsicht eines Arztes bei einer Patientin einen Gipsverband an.

© Guido Kirchner / dpa

Berlin. Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden (bvmd) meldet einen politischen Erfolg im Ringen um bessere Rahmenbedingungen für das Praktische Jahr (PJ). Das Bundesgesundheitsministerium greift im Entwurf der Verordnung zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen zwei alte Forderungen der Studierenden auf.

Die geplante Verordnung sieht zehn zusätzliche Fehltage im Krankheitsfall und eine Entdeckelung der Aufwandsentschädigung im PJ vor. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) halte damit ihr Wort, die Situation der mehr als 116.000 Medizinstudierenden zu verbessern, berichtet die bvmd.

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Da es sich beim PJ um Studienzeit und nicht um Arbeitszeit handele, sind die Fehlzeiten Abwesenheitszeiten, „die aus Sicht des Verordnungsgebers noch vertretbar sind, damit das Ausbildungsziel erreicht werden kann“, heißt es in der Verordnungsbegründung. Damit könnten in einem Ausbildbildungsabschnitt bis zu 30 Ausbildungstage angerechnet werden.

„Eine echte Erleichterung“

„Die neue Fehlzeitenregelung ist eine echte Erleichterung, weil nun endlich eine Krankmeldung möglich ist - ohne Sorge, dabei den Urlaub oder Lerntage vor dem dritten Staatsexamen (M3) zu verlieren“, erläutert Aljoscha Lorentz, Vizepräsident für Externes der bvmd. Aus Sicht der Bundesvertretung ist ein Mindestabstand von vier Wochen vor der M3 für eine gute Prüfungsvorbereitung „unerlässlich“.

Weiterhin soll mit der Verordnung die Deckelung der Geld- und Sachleistungen im PJ auf den BAföG-Höchstsatz (derzeit 992 Euro im Monat) aufgehoben werden. Durch die frei festzulegende Höhe der Entschädigung im PJ könnten insbesondere Krankenhäuser auf dem Land Anreize für Studierende schaffen. Die bvmd wirbt dafür, „mittelfristig“ müssten alle PJ-Studierenden „mindestens den BAföG-Höchstsatz erhalten“.

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Bis 12. Juni haben Verbände Zeit, beim BMG zum Entwurf Stellung zu beziehen. Zum 1. November 2026 soll die Verordnung in Kraft treten. Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen war Ende März vom Bundestag verabschiedet worden.

Bisher ist die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung bei der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus Drittstaaten langwierig und aufwändig. Deshalb sieht das Gesetz künftig die Kenntnisprüfung, also eine Berufszulassungsprüfung, als Regelfall vor. (fst)

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