Referentenentwurf

Ampelkoalition legt Ergänzungsgesetz zur Cannabisfreigabe vor

In der Hauptsache ändert sich an der Cannabisfreigabe nichts. Doch einigen Forderungen der Länder in Sachen Prävention und Gesetzesvollzug will der Bund nun entgegenkommen.

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Berlin. Die Koalitionsfraktionen haben am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Änderung der erst kürzlich in Kraft getretenen Cannabisgesetze (Konsum- und Medizinal-Cannabisgesetz) vorgelegt. Sie tragen damit einigen „Bedenken und Wünschen der Länder“ hinsichtlich der Cannabisfreigabe Rechnung, wie sie in einer Ausschussempfehlung des Bundesrates Mitte März vorgebracht wurden.

Mit dem Änderungsgesetz werde klargestellt, heißt es in einer Bundestagsmitteilung am heutigen Mittwoch,

  • dass die Erlaubnis für eine Anbauvereinigung zu versagen ist, wenn sich das befriedete Besitztum der Anbauvereinigung innerhalb des Besitztums anderer Anbauvereinigungen befindet.
  • Zudem soll die Kontrollfrequenz in Anbauvereinigungen flexibilisiert werden, „um den Überwachungsbehörden einen an die jeweilige Gefährdungslage angepassten Handlungsspielraum zu geben“.
  • Darüber hinaus wird die vorgesehene Evaluation des Cannabisgesetzes inhaltlich erweitert. Mit Abgabetermin 1. Oktober 2025 ist gesetzlich bereits eine Überprüfung der Verbotswirkung beschlossen, Cannabis insbesondere in der Nähe zu Kinder- und Jugendeinrichtungen zu konsumieren. Zusätzlich sollen nun auch die Auswirkung der gesetzlich zulässigen Besitzmengen (§ 3 Cannabisgesetz) sowie der Weitergabemengen in Anbauvereinigungen (§ 19) evaluiert werden.
  • Zudem wird die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) beauftragt, den Ländern ein Weiterbildungsangebot für Suchtpräventionsfachkräfte zur Cannabisthematik zur Verfügung zu stellen. (cw)
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