Tod von "Sexy Cora"

Anästhesistin schuldig

Bei ihrer fünften Busen-Op starb die Pornodarstellerin "Sexy Cora". Die Schuld am Tod trägt ihre Narkoseärztin, hat das Hamburger Landgericht geurteilt.

Veröffentlicht:
Die 56-jährige Anästhesistin und ihr Verteidiger im Sitzungssaal des Hamburger Landgerichts. Die Angeklagte nahm die Schuld auf sich.

Die 56-jährige Anästhesistin und ihr Verteidiger im Sitzungssaal des Hamburger Landgerichts. Die Angeklagte nahm die Schuld auf sich.

© Angelika Warmuth /dpa

HAMBURG Für den Tod des Porno-Stars "Sexy Cora" bei einer Busen-Op hat das Hamburger Landgericht die Anästhesistin zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter befanden die 56-Jährige der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Bei der Schönheitsoperation vor zwei Jahren hatte die 23 Jahre alte Carolin Wosnitza alias "Sexy Cora" einen Herzstillstand erlitten. Nach mehreren Tagen im Koma starb sie an einer Hirnlähmung.

"Es handelt sich schon um ein Albtraumszenario, das hier stattgefunden hat", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Weißmann am Dienstag.

Verantwortung auf sich genommen

Die Narkoseärztin hatte vor Gericht die Schuld und Verantwortung für den tödlichen Eingriff auf sich genommen. Die Kammer wertete den Fehler der Ärztin als "Ausnahmeversagen": "Es war ein einmaliger, allerdings furchtbarer Fehler, den Sie hier begangen haben."

Die Anästhesistin habe bei der Schönheitsoperation nicht auf die korrekte Beatmung der Patientin geachtet - und die über längere Zeit bestehende Fehlbeatmung nicht bemerkt, betonte der Richter.

Ein Berufsverbot sprach das Gericht nicht aus: "Wir halten ein Berufsverbot für völlig überzogen und unverhältnismäßig."

Vorwürfe gegen Klinik

"Sexy Cora" wurde nur 23 Jahre alt.

"Sexy Cora" wurde nur 23 Jahre alt.

© imago/SMID

Der Richter erhob schwere Vorwürfe gegen die Schönheitsklinik. Vermutlich aus Gewinnmaximierung sei dort an Ausstattung und Personal gespart worden, sagte Weißmann.

Ob die Tragik dieses Verfahrens zu einer Strukturänderung in solchen Kliniken führen werde, bezweifele er: "Es ist vielmehr zu befürchten, dass einfach so weitergemacht wird."

Moralische Vorwürfe gegen "Sexy Cora" seien dagegen völlig fehl am Platz, betonte der Richter. Die junge Frau wollte sich bei der Operation zum fünften Mal ihre Brüste vergrößern lassen.

Wittwer will Berufsverbot

Der Witwer, Tim Wosnitza, ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Er wolle zusammen mit seinem Anwalt prüfen, ob er ein Berufsverbot für die Ärztin auch anders durchsetzen könne, sagte er am Dienstag.

"Ich bin froh, dass das Gericht eine fehlende Beatmung als Todesursache festgestellt hat", sagte Wosnitza. Fragen zu einer möglichen Schadenersatzklage wollte er nicht beantworten.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten im Gerichtssaal, auf Rechtsmittel zu verzichten. (dpa)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Glasglobus und Stethoskop, eingebettet in grünes Laub, als Symbol für Umweltgesundheit und ökologisch-medizinisches Bewusstsein

© AspctStyle / Generiert mit KI / stock.adobe.com

Klimawandel und Gesundheitswesen

Klimaschutz und Gesundheit: Herausforderungen und Lösungen

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein MRT verbraucht viel Energie, auch die Datenspeicherung ist energieintensiv.

© Marijan Murat / dpa / picture alliance

Klimawandel und Gesundheitswesen

Forderungen nach Verhaltensänderungen und Verhältnisprävention

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

© Frankfurter Forum für gesellschafts- und gesundheitspolitische Grundsatzfragen e. V.

Das Frankfurter Forum stellt sich vor

Ein Dialogforum von Fachleuten aus Gesellschaft, Gesundheitspolitik und Wissenschaft

Kooperation | In Kooperation mit: Frankfurter Forum
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Detailansicht eines Windrades: Bringt eine ökologisch nachhaltige Geldanlage auch gute Rendite? Anleger sollten auf jeden Fall genau hinschauen.

© Himmelssturm / stock.adobe.com

Verantwortungsbewusstes Investment

„Nachhaltig – das heißt nicht, weniger Rendite bei der Geldanlage!“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

© HL

Herbstsymposium der Paul-Martini-Stiftung

Krisenkommunikation war Schwachpunkt in der Pandemie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse