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Tod von "Sexy Cora"

Anästhesistin schuldig

Bei ihrer fünften Busen-Op starb die Pornodarstellerin "Sexy Cora". Die Schuld am Tod trägt ihre Narkoseärztin, hat das Hamburger Landgericht geurteilt.

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Die 56-jährige Anästhesistin und ihr Verteidiger im Sitzungssaal des Hamburger Landgerichts. Die Angeklagte nahm die Schuld auf sich.

Die 56-jährige Anästhesistin und ihr Verteidiger im Sitzungssaal des Hamburger Landgerichts. Die Angeklagte nahm die Schuld auf sich.

© Angelika Warmuth /dpa

HAMBURG Für den Tod des Porno-Stars "Sexy Cora" bei einer Busen-Op hat das Hamburger Landgericht die Anästhesistin zu 14 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Richter befanden die 56-Jährige der fahrlässigen Tötung für schuldig.

Bei der Schönheitsoperation vor zwei Jahren hatte die 23 Jahre alte Carolin Wosnitza alias "Sexy Cora" einen Herzstillstand erlitten. Nach mehreren Tagen im Koma starb sie an einer Hirnlähmung.

"Es handelt sich schon um ein Albtraumszenario, das hier stattgefunden hat", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Weißmann am Dienstag.

Verantwortung auf sich genommen

Die Narkoseärztin hatte vor Gericht die Schuld und Verantwortung für den tödlichen Eingriff auf sich genommen. Die Kammer wertete den Fehler der Ärztin als "Ausnahmeversagen": "Es war ein einmaliger, allerdings furchtbarer Fehler, den Sie hier begangen haben."

Die Anästhesistin habe bei der Schönheitsoperation nicht auf die korrekte Beatmung der Patientin geachtet - und die über längere Zeit bestehende Fehlbeatmung nicht bemerkt, betonte der Richter.

Ein Berufsverbot sprach das Gericht nicht aus: "Wir halten ein Berufsverbot für völlig überzogen und unverhältnismäßig."

Vorwürfe gegen Klinik

"Sexy Cora" wurde nur 23 Jahre alt.

"Sexy Cora" wurde nur 23 Jahre alt.

© imago/SMID

Der Richter erhob schwere Vorwürfe gegen die Schönheitsklinik. Vermutlich aus Gewinnmaximierung sei dort an Ausstattung und Personal gespart worden, sagte Weißmann.

Ob die Tragik dieses Verfahrens zu einer Strukturänderung in solchen Kliniken führen werde, bezweifele er: "Es ist vielmehr zu befürchten, dass einfach so weitergemacht wird."

Moralische Vorwürfe gegen "Sexy Cora" seien dagegen völlig fehl am Platz, betonte der Richter. Die junge Frau wollte sich bei der Operation zum fünften Mal ihre Brüste vergrößern lassen.

Wittwer will Berufsverbot

Der Witwer, Tim Wosnitza, ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Er wolle zusammen mit seinem Anwalt prüfen, ob er ein Berufsverbot für die Ärztin auch anders durchsetzen könne, sagte er am Dienstag.

"Ich bin froh, dass das Gericht eine fehlende Beatmung als Todesursache festgestellt hat", sagte Wosnitza. Fragen zu einer möglichen Schadenersatzklage wollte er nicht beantworten.

Das Urteil ist bereits rechtskräftig. Sowohl die Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft erklärten im Gerichtssaal, auf Rechtsmittel zu verzichten. (dpa)

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