Direkt zum Inhaltsbereich

Anbieten einer Ware stellt kein Angebot dar

Veröffentlicht:

MÜNCHEN (bü). Das Amtsgericht München hat entschieden, dass das Anbieten einer Ware auf der Homepage eines Internetshops noch kein Angebot darstelle. Es komme erst ein gültiger Kaufvertrag zustande, wenn die Bestellung des Käufers vom Inhaber des Shops angenommen werde. Im konkreten Fall hatte ein Kunde acht Verpackungsgeräte zum Preis von 129 Euro pro Stück bestellt, woraufhin ihm Bestellbestätigungen zugestellt worden sind. Geliefert wurden dann nicht die Geräte, sondern die dazugehöreigen Akkus. Denn: Ein Verpackungsgerät kostete 1.250 Euro, ein Akku 129 Euro. Daher seien Akkus bestellt worden. Das sah auch das Gericht so. Ein Vertrag erfordere zwar Angebot und Annahme. Das Anbieten einer Ware auf der Homepage entspreche nur dem Auslegen von Waren in einem Supermarktregal und stelle kein Angebot dar. Auch die Bestellbestätigung bedeutet keine Annahme.Sie bestätigten nur den Eingang der Bestellung.

Az.: 281 C 27753/09

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Komplexe Gemengelage

COVID-Prophylaxe 2.0: Das gilt bei der Abrechnung

Anästhesisten: Mindeststandards dürfen nicht nur Empfehlung sein

Nach Tod von Kind: Mehr als 13 Jahre Haft für Narkosearzt

Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Empfehlungen für die Therapie

So holen Sie Ihre Patienten aus der Post-Stroke-Depression

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps
Viele Gespräche, sich viel Zeit nehmen – das setzt eine Suizidassistenz voraus.

© Lumos sp / stock.adobe.com

Begleitetes Sterben

Suizidassistenz gewinnt Bedeutung in deutschen Hausarztpraxen