Arztsoftware

Anbieter müssen ASV abbilden

Veröffentlicht:

BERLIN. Ab Januar 2016 soll die Abrechnung von Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) über die Praxisverwaltungssysteme möglich sein, das meldet die KBV. Die Softwarehersteller seien verpflichtet, entsprechende Vorgaben in ihren Produkten umzusetzen.

Darauf hätten sich KBV, Deutsche Krankenhausgesellschaft und GKV-Spitzenverband verständigt. Man habe dazu auch die Abrechnungsvereinbarung für die ASV entsprechend angepasst.

Die Umsetzung ist Teil der Zertifizierung der Arztsoftwaresysteme. Bereits Ende September habe man die Hersteller informiert, so die KBV.

Die Vorgaben sollen mit dem Update zum ersten Quartal 2016 umgesetzt werden. (reh)

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Fahrplan für die Arztpraxen

apoBank gibt Leitfaden zur Digitalisierung heraus

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vorsorge ab 45 Jahren

Darmkrebs-Screening: Einfachere Teilnahme, höhere Akzeptanz

Lesetipps
Fünf farbige Türen, die alle ein Fragezeichen in der Mitte haben, stehen nebeneinander.

© Sawyer0 / stock.adobe.com

Qual der Wahl

Therapie-Entscheidung bei Morbus Crohn oder Colitis ulcerosa: Welche Türe nehmen?