Verstoß gegen Heilpraktikergesetz

Anklage nach fragwürdiger Behandlung mit Blutegeln

Angeschuldigter soll Blutreinigungen mit Rasierklingen, Glashauben und lebenden Blutegeln vorgenommen haben.

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Frankfurt/Main. Wegen fragwürdiger Behandlungen mit Blutegeln hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt Anklage gegen einen 34 Jahre alten Therapeuten erhoben. Wie Behördensprecherin Nadja Niesen am Freitag mitteilte, geht es um gewerbsmäßigen Betrug, Körperverletzung und Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz. Der Anklage zufolge soll der in Frankfurt-Griesheim ansässige Angeschuldigte zwischen 2019 und Mai dieses Jahres in 14 Fällen Blutreinigungen mittels Rasierklingen, Glashauben und lebenden Blutegeln vorgenommen haben, obwohl er die dafür erforderliche Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz nicht besessen habe.

Bei dieser Blutreinigungsbehandlung handelte es sich laut Niesen um eine traditionelle islamische Anwendung. Bereits 2019 sei der 34-Jährige wegen ähnlicher Taten zu einer Geldstrafe verurteilt worden, was ihn jedoch nicht gehindert habe, sofort wieder neue Straftaten zu begehen. Zu den neuen Vorwürfen äußerte sich der Mann bislang nicht - Verhandlungstermine vor dem Amtsgericht Frankfurt stehen noch nicht fest. (dpa)

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