Hamburg

Anklage wegen Totschlags nach Sterbehilfe

Hat ein Arzt Sterbehilfe bei zwei Frauen in Hamburg geleistet, obwohl diese nur Angst vor dem Altern hatten? Die Staatsanwaltschaft erhebt nun Anklage wegen Totschlags.

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HAMBURG. Ein Arzt des Vereins Sterbehilfe Deutschland muss sich seit Donnerstag wegen seiner Rolle bei der Sterbehilfe für zwei Seniorinnen vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 75 Jahre alten Mediziner Totschlag vor.

Er habe im November 2012 zwei über 80 Jahre alten Frauen tödliche Medikamente gegeben und bei der Einnahme betreut. Zuvor habe er die beiden nur an altersüblichen Beschwerden leidenden Seniorinnen nicht umfassend über Alternativen zu ihrem Sterbewunsch beraten.

In einem Gutachten habe er selbst festgestellt, "dass die Betroffenen geistig und körperlich rege und sozial gut eingebunden waren und der Grund für ihren Wunsch allein ihre Angst vor dem Altern und dessen Folgen waren".

Das Hanseatische Oberlandesgericht hatte vor dem Prozess allerdings nur den Vorwurf der versuchten Tötung auf Verlangen durch Unterlassen zugelassen. Es sah keine Anhaltspunkte dafür, dass die beiden Frauen nicht sterben wollten.

Gericht: Pflicht gehabt, Rettungskräfte zu verständigen

Die reine Sterbehilfe ist nicht strafbar, wie ein Gerichtssprecher erläuterte. Der Arzt hätte aber nach dem Eintritt der Bewusstlosigkeit die Pflicht gehabt, sofort die Rettungskräfte zu verständigen. Da offen ist, ob die Retter die Frauen hätten reanimieren können, laute der Vorwurf auf versuchte Tötung.

Gleichwohl ließ das Oberlandesgericht die Anklage "im Tenor" zu. Darum verlas sie die Staatsanwältin auch mit dem Vorwurf des Totschlags. Der Verteidiger hatte zuvor erfolglos beantragt, dass sich die Strafkammer für nicht zuständig erkläre. (dpa)

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