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Dialyse

Anonyme Vorwürfe gegen Uniklinikum Münster

Seit einem Jahr beherrscht ein Skandal die Transplantationsmedizin. Im September soll endlich der Prüfbericht vorliegen. Nun werden bereits im Vorfeld anonyme Vorwürfe gegen das Uniklinikum Münster bekannt. Womöglich haben sie mit der Transplantation aber nichts zu tun.

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Uniklinik in Münster: Anonyme Vorwürfe werden geprüft.

Uniklinik in Münster: Anonyme Vorwürfe werden geprüft.

© Rüdiger Wölk / imago

NEU-ISENBURG. Die Staatsanwaltschaft Münster prüft einen anonymen Hinweis wegen womöglich fraglicher Dialyse-Indikationen im Lebertransplantationsprogramm am Universitätsklinikum Münster (UKM).

Auch das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium ist eingeschaltet.Nach Angaben des Ministeriums habe die Prüf- und Überwachungskommission (PÜK) "ein offenbar unter Pseudonym verfasstes Schreiben" an das Ministerium überstand, hieß es auf Anfrage der "Ärzte Zeitung".

Die Staatsanwaltschaft Münster sei "im Stadium der Prüfung, ob es einen Anfangsverdacht gibt", sagte Oberstaatsanwalt Heribert Beck auf Anfrage der "Ärzte Zeitung". Diese Prüfung könne noch zwei bis drei Wochen dauern.

Laut NRW-Ministerium sollen sich die Vorwürfe auf einen "mehrere Jahre zurückliegenden Zeitraum" beziehen. Nach Informationen der "Ärzte Zeitung" geht es dabei um die Jahre 2007 bis 2009.

Der anonyme Hinweis sei bereits in der vergangenen Woche auch beim Klinikum eingegangen, sagte eine Sprecherin des UKM auf Anfrage. Der Vorstand hatte daraufhin Staatsanwaltschaft und Ministerium selbst informiert und darum gebeten, zu prüfen, ob ein Anfangsverdacht vorliege.

Das Klinikum habe nach einer internen Prüfung allerdings keine Hinweise auf "strafrechtlich relevantes Fehlverhalten" oder "manipulative Verstöße" gegen die einschlägigen Richtlinien festgestellt.

Die zuständige Prüf- und Überwachungskommission bei der Bundesärztekammer hatte nach dem anonymen Hinweis eine Sonderprüfung veranlasst. Ob dabei Verstöße gegen die Richtlinien zur Wartelistenführung festgestellt wurden, ist bislang allerdings unklar.

Offenbar dreht sich die Prüfung um die Frage der Dialyse-Indikation. Mutmaßlich könnten Patienten eine Nierenersatztherapie erhalten haben, obwohl dies aus heutiger Sicht medizinisch nicht in allen Fällen zwingend notwendig gewesen wäre. (bee/nös)

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