Klage nach Versetzung

Anspruch auf nachträgliche Vergütung!

Eine Oberärztin erhält für nach einer Versetzung entgangene Bereitschaftsdienste eine nachträgliche Vergütung.

Veröffentlicht:

Erfurt. Mit einer Klage gegen ihre Versetzung macht eine Klinikärztin zugleich auch Ansprüche auf die bisherige Vergütung geltend. Wird die Beschäftigungsklage rechtzeitig eingereicht, gilt daher auch die tarifliche Ausschlussfrist für Entgeltansprüche als gewahrt, wie das Bundesarbeitsgericht jezt im Fall einer Oberärztin entschied.

Die Klägerin war an einer Uniklinik im Rheinland beschäftigt. Sie arbeitete im ambulanten Bereich der Klinik für Knochenmarktransplantation und musste laut Arbeitsvertrag auch Rufbereitschaften übernehmen. Nach längerer Krankheit und Urlaub wurde sie Mitte 2010 in die Klinik für Nephrologie versetzt. Rufbereitschaften waren dort nicht zu leisten, sodass auch die damit verbundene Vergütung entfiel.

Gericht gewährt nachträgliche Vergütung

Eine Klage der Oberärztin gegen ihre Versetzung war erfolgreich. Daraufhin verlangte sie eine Nachzahlung der entgangenen Vergütung für Bereitschaftsdienste, für zehn Monate insgesamt 19.087 Euro brutto.

Dagegen argumentierte die Klinik unter anderem, dass die Ansprüche verfallen seien. Laut Tarifvertrag müssten Vergütungsansprüche innerhalb von sechs Monaten geltend gemacht werden. Die Klägerin habe aber zunächst nur auf Beschäftigung am alten Arbeitsplatz und nicht auf Vergütung geklagt.

Prüfung der Versetzungsgründe

Dem widersprach nun das BAG. Mit ihrer Beschäftigungsklage innerhalb der Sechs-Monats-Frist habe die Oberärztin zum Ausdruck gebracht, dass sie wieder auf ihrem früheren Arbeitsplatz zu den bisherigen Bedingungen tätig sein wolle. Damit sei auch die Frist für etwaige Vergütungsansprüche gewahrt. Auch bei einer Kündigungsschutzklage ziele der Arbeitnehmer nicht nur auf den Erhalt des Arbeitsplatzes, sondern im Fall des Obsiegens auch auf Lohnfortzahlung.

Im Fall der Oberärztin soll nun das Landesarbeitsgericht Düsseldorf noch prüfen, ob die Klinik zulässige Gründe hatte, sie von den Rufbereitschaften auszunehmen. (fl/mwo)

Bundesarbeitsgericht, Az.: 5 AZR 240/18

Jetzt abonnieren
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

EU-Pharma-Regulierung: Impulse für Deutschland

Der Stand der Europäischen HTA-Regulation

Kooperation | Eine Kooperation von: AbbVie Deutschland, DAK Gesundheit, MSD Sharp & Dohme, Novo Nordisk, Roche Pharma, vfa und Xcenda
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2024

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Eine Sanduhr, durch die Geldstücke fall

© fotomek / stock.adobe.com

Tag der Privatmedizin 2024

Outsourcing: Mehr Zeit für Patienten!

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Buch mit sieben Siegeln oder edles Werk? KI-Idee einer in Leder eingebundenen neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

© KI-generiert mit ChatGPT 4o

Exklusiv Entwurf unter der Lupe

Das brächte Ihnen die neue GOÄ

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

© Janssen-Cilag GmbH

Video

Wie patientenzentriert ist unser Gesundheitssystem?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Höhen- oder Sturzflug?

© oatawa / stock.adobe.com

Zukunft Gesundheitswesen

Höhen- oder Sturzflug?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

© MQ-Illustrations / stock.adobe.com

Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

Kooperation | In Kooperation mit: Janssen-Cilag GmbH
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
KI-Einsatz mit Robotern im Krankenhaus oder in der ambulanten Pflege? In Deutschland noch schwer vorstellbar. Aber vielleicht ist das dieZukunft. Ein Feld auch für die Geldanlage.

© sirisakboakaew / stock.adobe.com

Interview zum Thema Geldanlage

KI für Anleger: „Ich sollte verstehen, in was ich investiere“

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Deutscher Apotheker- und Ärztebank
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Gesundheitsreport der AOK Rheinland-Hamburg

Defizite beim Zusammenwirken von Haus- und Fachärzten

Lesetipps
Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiede

Sie fragen – Experten antworten

Perianale Herpesinfektion: Bietet sich da eine Impfung an?

Kein Weg zurück? Für die Atemwegsobstruktion bei COPD gilt dies seit einiger Zeit – laut GOLD-COPD-Definition – nicht mehr.

© Oliver Boehmer / bluedesign / stock.adobe.com

Lungenerkrankung

COPD: Irreversibilität nicht akzeptiert!

Die Ärzte Zeitung hat jetzt auch einen WhatsApp-Kanal.

© prima91 / stock.adobe.com

News per Messenger

Neu: WhatsApp-Kanal der Ärzte Zeitung