Bellartz-Prozess

Anwalt attackiert BMG

Im Prozess gegen den einstigen ABDA-Sprecher Thomas Bellartz kritisiert dessen Verteidiger auch die Informationspolitik des Bundesgesundheitsministeriums.

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BERLIN. Am Freitag wurde vor dem Landgericht Berlin die Verhandlung gegen den ehemaligen Pressesprecher der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) Thomas Bellartz und einen ehemaligen Systemadministrator im Bundesgesundheitsministerium fortgesetzt. Beiden wird vorgeworfen, Daten des Ministeriums ausgespäht und gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen zu haben.

Bellartz' Anwalt Carsten Wegner nutzte den zweiten Prozesstag zu einem Angriff auf das Ministerium. Seinem Mandanten, der auch Herausgeber des Nachrichtensdienstes "Apotheke Adhoc" ist, werde angebliches Insiderwissen zur Last gelegt, das er durch illegalen Zugriff auf IT-Daten des Ministeriums gewonnen haben soll. Doch, so Wegner, "das BMG hatte allgemein seine Infoquellen nicht im Griff. Warum das für Journalisten strafbar sein soll, erschließt sich mir nicht".

Vorwurf: Einseitiges Vorgehen gegen Medien

Das Ministerium gehe einseitig gegen unabhängige Medien vor. Andere Zeitungen oder Online-Dienste, die außer "Apotheke Adhoc" über Gesetzentwürfe des BMG berichteten, seien nicht angezeigt worden.

Wie auch der Verteidiger des Mitangeklagten Systemadministrators Christoph H., mit dessen Hilfe Bellartz an die Daten aus dem BMG gelangt sein soll, kritisierte Rechtsanwalt Wegner zudem die in seinen Augen mangelnde Qualität der staatsanwaltlichen Ermittlungen. Immer wieder seien schon während des Ermittlungsverfahrens und bald nach Anklageerhebung Details zu dem Fall an Journalisten "durchgestochen" worden.

Zum Teil seien diese informiert gewesen, bevor der Verteidigung die Akten vorlagen. Die Berichterstattung habe zu einer Vorverurteilung seines Mandanten geführt. "Das Urteil ist seit 2012 (seit Bekanntwerden der Vorwürfe – Anm. d. Red.) gesprochen", so Wegner. Bellartz habe sich aber technisch nichts verschafft. In der Anklage werde auch keine Tathandlung seines Mandanten beschrieben.

Der vorsitzende Richter Reimar Mülders informierte über den ursprünglichen Plan des Bundesgesundheitsministeriums, einen Prozessbeobachter zu entsenden. Die Kammer habe ihre Bedenken geäußert, weil viele der Zeugen, die in dem Prozess noch gehört werden sollen, aus dem Bundesgesundheitsministerium kommen.

Diese dürften nicht vorab über das, was in dem Prozess verhandelt worden sei, informiert werden. "Die Kammer will in Absprache mit den Verteidigern das Ministerium ersuchen, keinen Beobachter zu entsenden", sagte der Vorsitzende Richter.

Informationsvorsprung des Angeklagten?

Von September 2009 bis November 2012 sollen Bellartz und H. laut Anklage vertrauliche Daten aus dem BMG ausspioniert haben. Dazu soll Christoph H. als Systemadministrator einer vom BMG beauftragten Firma E-Mails und Daten zu Gesetzgebungsvorhaben auf externe Datenträger kopiert und an Bellartz weitergegeben haben. Der zahlte dafür laut Anklage an H. zwischen 400 und 1000 Euro pro Übergabe, insgesamt 26.500 Euro. 40 mal sollen Übergaben erfolgt sein.

Bellartz, so die Anklage, habe sich dadurch zum einen als ABDA-Sprecher, der er von 2007 bis 2011 war, einen Informationsvorsprung verschaffen wollen. Als Herausgeber von "Apotheke Adhoc" habe er sich durch die Veröffentlichungen finanzielle Vorteile versprochen aufgrund der Erweiterung des Nutzerkreises und erhöhter Werbeeinnahmen. (juk)

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