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Hilfsmittel

Appell für Abschaffung der Zuzahlung

Mehr Bürokratie als Nutzen verursachen Zuzahlungen von Patienten zu Hilfsmitteln, wenn Versorgungspauschalen vereinbart wurden, moniert der Bundesverband Medizintechnologie. Er plädiert deshalb, sie ersatzlos zu streichen.

Matthias WallenfelsVon Matthias Wallenfels Veröffentlicht:
Kurze Pen-Nadeln zählen für Diabetiker als zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Patienten müssen oft eine geringe Zuzahlung leisten.

Kurze Pen-Nadeln zählen für Diabetiker als zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel. Patienten müssen oft eine geringe Zuzahlung leisten.

© Aktion Meditech

BERLIN. Die Zuzahlung bei Versorgungspauschalen hat keine steuernde Funktion. Zudem sei der Einzug der gesetzlichen Zuzahlungsbeträge unwirtschaftlich.

"Er führt zu erheblichem, vermeidbarem administrativem Aufwand bei Leistungserbringern und Krankenkassen", heißt es in einem Positionspapier des Bundesverbandes Medizintechnologie (BVMed).

Basierend auf den Monatspauschalhöhen liege beispielsweise der Zuzahlungsbetrag bei Hilfsmitteln für Diabetiker in der Regel bei monatlich unter drei Euro.

Der BVMed-Fachbereich Diabetes (FBD) setzt sich deshalb nach eigenen Angaben für die Aufhebung der Patientenzuzahlung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel für Diabetiker ein, wenn zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern Verträge mit Versorgungspauschalen abgeschlossen wurden.

Regelung in SGB V angestrebt

Die von der Mehrheit der BVMed-Mitglieder aus dem Hilfsmittelbereich getragene Initiative strebe eine gesetzliche Regelung im Sozialgesetzbuch V (§ 33 Abs. 8 SGB V) an.

Ergänzt werden sollte laut BVMed der Satz: "Die Zuzahlung bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln entfällt, wenn zwischen Kassen und Leistungserbringern Verträge nach § 127 Abs. 1 und 2 mit Pauschalvergütung - insbesondere Monats-, Tages- oder Einmalpauschalvergütung - geschlossen wurden."

Zum Hintergrund des Anliegens erläutert der BVMed, dass in vielen Bereichen der zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel die Krankenkassen monatliche Versorgungspauschalen vereinbart hätten.

In diesen Fällen erhalte der Leistungserbringer als Vertragspartner der Kassen eine pauschalierte monatliche Vergütung, zu der er die notwendige Hilfsmittelversorgung des Patienten sicherzustellen habe.

Eine mengenbezogene Abrechnung oder Mengensteuerung durch die Kassen erfolge nicht.

Der Anspruch des Leistungserbringers auf Vergütung gegenüber der Krankenkasse vermindere sich aber auch bei Versorgungspauschalen um den monatlichen Zuzahlungsbetrag in Höhe von zehn Prozent, maximal zehn Euro für alle zum Verbrauch bestimmten Hilfsmittel.

 Den Zuzahlungsbetrag habe der Leistungserbringer vom Versicherten einzuziehen.

Der Eigenanteil soll laut BVMed bewirken, dass Versicherte auf eine kostenbewusste und verantwortungsvolle Inanspruchnahme von Leistungen Wert legen.

Im Rahmen von Versorgungspauschalen entfalle aber für den Versicherten die Möglichkeit einer Einflussnahme auf die Kosten, weil Mehr- oder Minderverbräuche keinen Einfluss auf die Pauschale und damit auf die Zuzahlung hätten.

"Die Zuzahlung verliert damit ihre beabsichtigte steuernde Funktion", so Daniela Piossek, Hilfsmittelexpertin des BVMed.

Inkassorisiko bei Dienstleistern

Für den Leistungserbringer - in der Hauptsache handelt es sich hierbei um professionelle Homecare-Dienstleister - ist das Einziehen der gesetzlichen Zuzahlung im Rahmen von Versorgungspauschalen aufwändig und kostenintensiv.

Die administrativen Kosten überstiegen deutlich den Betrag der gesetzlichen Zuzahlung, wie der Verband hinweist.

Basierend auf den Monatspauschalhöhen liege beispielsweise der Zuzahlungsbetrag bei den Hilfsmitteln zur aufsaugenden Inkontinenz in der Regel bei unter drei Euro pro Monat.

Auch die Krankenkassen hätten einen erheblichen Aufwand mit der Erhebung und der Kontrolle von Zuzahlungen und der Befreiung von Zuzahlungen. Der BVMed setze sich deshalb für den Wegfall der Zuzahlung bei Pauschalvergütungen ein.

Für Ärzte als reine Verordner würde sich durch den Wegfall der Zuzahlungen nichts ändern, wie der BVMed auf Nachfrage der "Ärzte Zeitung" bestätigt.

Aber immerhin könnten intensive Bürokratie-Aufwände - zum Beispiel bei den Krankenkassen - reduziert werden

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