BMG zum Preismoratorium

Arzneimittel-Preise bleiben eingefroren

Das Bundesgesundheitsministerium sieht in dem seit 2009 geltenden Preismoratorium für Arzneimittel keine unzumutbare Härte für die Hersteller.

Veröffentlicht:
Preismoratorium für Arzneimittel: Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums spricht mehr für den Erhalt als dagegen.

Preismoratorium für Arzneimittel: Nach Auffassung des Bundesgesundheitsministeriums spricht mehr für den Erhalt als dagegen.

© ostromec / Fotolia

Berlin. Hersteller dürfen auch weiterhin keine Preiserhöhungen für nicht-festbetragsgeregelte Arzneimittel vornehmen, die zulasten gesetzlicher und privater Kostenträger abgegeben werden. Das seit August 2009 geltende Preismoratorium bleibt ausweislich des jetzt im Bundesanzeiger veröffentlichten Bescheids unangetastet.

Das Bundesgesundheitsministerium ist europarechtlich verpflichtet, jährlich zu überprüfen, ob staatliche Reglementierungen der unternehmerischen Preisbildung sowie gesetzlich geforderte Abschläge weiterhin erforderlich sind.

Und nach Ansicht des Ministeriums sind sie das. Dafür gebe es mehrere Gründe: Bei einer Aufhebung des Preismoratoriums sei mit „deutlichen Mehrausgaben“ der Kassen sowie „einer deutlichen Erhöhung des Zusatzbeitrags zu rechnen“. Gleichlautend hatte das BMG bereits in den Vorjahren sein Festhalten am Preisstopp begründet.

Kaum Anträge auf Freistellung

Zudem belege die „geringe Zahl“ der vom zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) genehmigten Anträge auf Freistellung von Abschlägen und Moratorium, „dass die pharmazeutischen Unternehmer hierdurch nicht überproportional belastet werden“. Stand Mitte September 2019 hat das BAFA 14 Unternehmen Ausnahmegenehmigungen erteilt, die jeweils zeitlich befristete Befreiungen von Abschlägen und oder Preisbremse beinhalten. Beantragen können Firmen die Befreiung, wenn anderenfalls ihre finanzielle Leistungsfähigkeit gefährdet wäre.

Und zum Dritten macht das Gesundheitsministerium geltend, dass Hersteller ihre Preise ja entsprechend der allgemeinen Teuerung anpassen dürfen. Diese Möglichkeit wurde mit dem Arzneimittelversorgungs-Stärkungsgesetz erstmals zum 1. Juli 2018 eingeführt. Seither können die Hersteller jeweils zur Jahresmitte einen Inflationsausgleich erheben. (cw)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Finanzmärkte

apoBank blickt optimistisch auf das Anlagejahr 2026

Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Wissenschaft in Medizin übertragen

© Regeneron

Forschung und Entwicklung

Wissenschaft in Medizin übertragen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Regeneron GmbH, München

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

„ÄrzteTag“-Podcast

Wie erkenne ich Schmerzen bei Menschen mit Demenz, Professorin Miriam Kunz?

Systematisches Review und Metaanalyse

Antidepressiva absetzen: Welche Strategie ist am wirksamsten?

Lesetipps
Übersichtsarbeit: Wie wirken Hochdosis-, rekombinante und mRNA-Vakzinen verglichen mit dem Standardimpfstoff?

© Sasa Visual / stock.adobe.com

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Serotoninkristalle, die ein Muster ergeben.

© Michael W. Davidson / Science Photo Library

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an