Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

Arzneimittelfälscher müssen in Haft

Veröffentlicht:

POTSDAM. Mit hohen Gefängnisstrafen endete jetzt vor dem Landgericht Potsdam ein Strafverfahren gegen mehrere Arzneimittelfälscher.

Wie der Pharmahersteller Bayer mitteilt, der als Nebenkläger auftrat, wurden Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verhängt.

Insgesamt seien über 20 Personen angeklagt gewesen, mit gefälschten Arzneimitteln im großen Stil gehandelt zu haben.

Von 2008 bis 2011 habe die Bande damit zwischen 21 und 30 Millionen Euro umgesetzt. Die Fälschungen betrafen unter anderem auch das Bayer-Produkt Levitra® (Vardenafil gegen erektile Dysfunktion).

Auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche, die das Unternehmen geltend gemacht habe, seien "in weiten Teilen erfolgreich" gewesen, heißt es. (eb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Künstliche Intelligenz

Ihre Schritte für den sicheren KI-Einsatz im Praxisalltag

Orthese selten nötig

Das ist bei Sprunggelenksverletzungen zu beachten

Lesetipps
Eine Frau sitzt auf dem Bett und hält sich eine Wärmflasche auf den Bauch.

© Halfpoint / stock.adobe.com

Schmerzen verhindern

Das sind die aktuellen medikamentösen Ansätze bei Endometriose

Das Gerät kann als Spachtel, Otoskop, Thermometer oder Stethoskop eingesetzt werden. Auf dem Display wird von DIHVA Undine Tischmeyer angegeben, was untersucht werden soll.

© Julia Frisch

Techniker Krankenkasse unterstützt Projekt

Hausbesuche neu gedacht: Auch Laien können als DIHVA die Praxen entlasten