Bereitschaftsdienst

Arzt muss KV aktuelle Telefonnummer melden

Veröffentlicht:

POTSDAM. Zu einer Geldbuße von mehreren Tausend Euro hat der Disziplinarausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) einen Arzt verdonnert, der im Bereitschaftsdienst eine ungültige Telefonnummer angegeben hatte und deshalb für Patienten nachweislich nicht erreichbar gewesen sei.

Der Disziplinarausschuss bewertete diesen Fall als klaren Verstoß gegen die gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung von KVBB und Landesärztekammer. Der Arzt trage die alleinige Verantwortung dafür, während seines Dienstes erreichbar zu sein, so die KVBB. Einen Wechsel der Telefonnummer müsse er der KV mitteilen, so der Ausschuss. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch beim Sozialgericht zulässig. (ami)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil zur Substitutionsbehandlung

Methadon-Praxis darf nicht beliebig erweitert werden

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Lesetipps
Eine Krankenschwester misst die Temperatur einer älteren Frau mit einem berührungslosen Infrarot-Thermometer.

© amnaj - stock.adobe.com

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!