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Bereitschaftsdienst

Arzt muss KV aktuelle Telefonnummer melden

Veröffentlicht:

POTSDAM. Zu einer Geldbuße von mehreren Tausend Euro hat der Disziplinarausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) einen Arzt verdonnert, der im Bereitschaftsdienst eine ungültige Telefonnummer angegeben hatte und deshalb für Patienten nachweislich nicht erreichbar gewesen sei.

Der Disziplinarausschuss bewertete diesen Fall als klaren Verstoß gegen die gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung von KVBB und Landesärztekammer. Der Arzt trage die alleinige Verantwortung dafür, während seines Dienstes erreichbar zu sein, so die KVBB. Einen Wechsel der Telefonnummer müsse er der KV mitteilen, so der Ausschuss. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch beim Sozialgericht zulässig. (ami)

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