Bereitschaftsdienst

Arzt muss KV aktuelle Telefonnummer melden

Veröffentlicht:

POTSDAM. Zu einer Geldbuße von mehreren Tausend Euro hat der Disziplinarausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg (KVBB) einen Arzt verdonnert, der im Bereitschaftsdienst eine ungültige Telefonnummer angegeben hatte und deshalb für Patienten nachweislich nicht erreichbar gewesen sei.

Der Disziplinarausschuss bewertete diesen Fall als klaren Verstoß gegen die gemeinsame Bereitschaftsdienstordnung von KVBB und Landesärztekammer. Der Arzt trage die alleinige Verantwortung dafür, während seines Dienstes erreichbar zu sein, so die KVBB. Einen Wechsel der Telefonnummer müsse er der KV mitteilen, so der Ausschuss. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch beim Sozialgericht zulässig. (ami)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

G-BA-Plenum

Mindestmenge für Operationen bei Morbus Hirschsprung

Bundesamt für Soziale Sicherung

Aufsicht: Krankenkassen reden höhere Zusatzbeiträge schön

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Der Onkologe und sein Apfel-Cider

Virtuelle Arztkontakte

Doc in the Box: Der Proof of Concept muss noch erbracht werden

Lesetipps
Eine Ärztin führt in der Klinik eine Ultraschalluntersuchung der inneren Organe eines Kindes durch.

© H_Ko - stock.adobe.com

Zwei seltene Ursachen

Diagnose vaginaler Blutungen bei Kindern: Ein Leitfaden für die Praxis