Direkt zum Inhaltsbereich

Arzt muss Patienten Honorar nach Fehler erstatten

NEU-ISENBURG (eb). Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg steht einem privatversicherten Patienten alternativ zum Anspruch auf Erstattung von Nachbehandlungskosten ein Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Honorars zu.

Veröffentlicht:

Das ist nach dem Urteil dann der Fall, wenn eine Nachbearbeitung nicht möglich und eine Neuanfertigung - wie hier im konkreten Fall von Zahnersatz - zu erfolgen hat. Dies berichtet der Anwalt-Suchservice.

Nach Beendigung der Behandlung habe der Zahnarzt bei privatversicherten Patienten keinen Anspruch auf eigene Mängelbeseitigung, heißt es. Etwas anderes gelte nur, wenn dem Patienten im Rahmen seiner Schadensminderungspflicht ausnahmsweise eine Nachbesserung zuzumuten sei.

Die Klägerin erhielt 2002 zwei Brücken eingesetzt zu einem Gesamtrechnungspreis von 7240,56 Euro. Die Behandlung war nach Eingliederung der Brücken und Abrechnung der Behandlung im März 2003 beendet. Im Oktober 2004 war der Klägerin eine der Brücken herausgefallen. Der nachbehandelnde Zahnarzt stellte diverse Mängel fest. Daraufhin verlangte die Klägerin die Rückerstattung des Behandlungshonorars von dem behandelnden Zahnarzt. Dieser lehnte den Anspruch ab, weil kein Behandlungsfehler vorgelegen und die Klägerin ihm keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben habe. Wegen der Beendigung der Behandlung habe für die Klägerin keine Verpflichtung bestanden, die Mängelbeseitigungsangebote des Zahnarztes anzunehmen, so die Richter.

Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg, Az.: 5 U 22/07

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Gesetzgebung

Bundesrat winkt Apothekenreform durch

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Abb. 1: Bei erfolgreich therapierter Sialorrhö ist Teilhabe wieder leichter möglich

© Olesia Bilkei / stock.adobe.com [Symbolbild]

Glycopyrroniumbromid bei schwerer Sialorrhö

Wirtschaftliche Verordnung durch bundesweite Praxisbesonderheit

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Proveca GmbH, Düsseldorf
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Achtung vor RLS-Mimics

Restless-Legs-Syndrom: Mit 5 Kriterien zur Diagnose

Lesetipps
Eine auswahl frischer, unverarbeiteter Lebensmittel mit antioxidativen Wirkungen.

© bit24 - stock.adobe.com

Medizin aus dem Kochtopf

Wie Ernährung die altersbedingte Makuladegeneration beeinflusst

Cristiano Ronaldo schießt auf das Tor von Manuel Neuer.

© picture alliance / ASSOCIATED PRESS | Matthias Hangst

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Spitzensport schützt – und hinterlässt Spuren