Osteopathische Behandlung

Arzt wegen Missbrauchs von Patientinnen auf Bewährung verurteilt

Ein Arzt in Baden-Württemberg argumentierte unter anderem mit Auszügen aus Fachbüchern gegen Vorwürfe des sexuellen Missbrauchs gegen ihn. Das nützte nichts: Er wurde jetzt verurteilt.

Veröffentlicht:

Baden-Baden. Das Landgericht Baden-Baden hat einen Arzt wegen sexuellen Missbrauchs von zwei Patientinnen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt. Der Mann habe das ärztliche Vertrauensverhältnis ausgenutzt, sagte der Vorsitzende Richter am Montag. Der 56-jährige Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin hatte den Mann unter anderem beschuldigt, im Rahmen osteopathischer Behandlungen einer Patientin 2015 mehrfach mit der Hand über die Brustwarzen gestrichen zu haben. Eine andere habe er 2019 geküsst und einen Finger in ihre Scheide geführt.

Der Arzt argumentierte dagegen, dass bei der Osteopathie mit bloßen Händen behandelt werde und Patienten in der Regel nur Unterwäsche trügen. Viele in der Fachwelt anerkannte Griffe könnten sexualisiert und falsch interpretiert werden. Um das zu belegen, legte er dem Gericht unter anderem Auszüge aus Fachbüchern mit Fotos vor. (dpa/lsw)

Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Aktuelle Forschung

Das sind die Themen beim Deutschen Parkinsonkongress

Lesetipps
Die Empfehlungen zur Erstlinientherapie eines Pankreaskarzinoms wurden um den Wirkstoff NALIRIFOX erweitert.

© Jo Panuwat D / stock.adobe.com

Umstellung auf Living Guideline

S3-Leitlinie zu Pankreaskrebs aktualisiert