Strafverfahren

Atteste für Maskenverweigerer? Praxisdurchsuchung war rechtens

Verfahren um falsche Atteste für Corona-Leugner: Die Durchsuchung bei einer Ärztin in Duderstadt war rechtmäßig, so das Landgericht Göttingen.

Veröffentlicht:

Duderstadt. Die Durchsuchung bei einer Ärztin in Duderstadt wegen des Verdachts der Ausstellung unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht verstieß nicht gegen geltendes Recht. Das hat jetzt das Landgericht Göttingen entschieden. Die 2. Große Strafkammer habe eine Beschwerde gegen die Durchsuchung der Praxisräume für unbegründet erklärt, teilte der Sprecher des Landgerichts Göttingen, Marc Eggert, am Montag mit.

Die Durchsuchung bei der bekennenden Impfgegnerin hatte im Januar stattgefunden. Die Polizeibeamten hatten dabei auch Patientenakten beschlagnahmt. Anlass für die Durchsuchung war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen der Verdacht, dass die Medizinerin unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht beinhalteten.

Zum damaligen Zeitpunkt lagen der Behörde 16 Verdachtsfälle vor. Die Duderstädter Ärztin war im Zusammenhang mit Demonstrationen von Corona-Leugnern in Hannover ins Visier der Ermittler geraten. Dort hätten diverse Teilnehmer ein von der Duderstädter Arztpraxis ausgestelltes Attest vorgelegt, wonach sie aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, sagte damals der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Andreas Buick. Es bestehe der Verdacht, dass es sich um Blanko-Atteste gehandelt habe.

Auffällig sei außerdem gewesen, dass manche Inhaber dieser Atteste nicht aus dem Einzugsbereich der Praxis in Duderstadt, sondern aus weit entfernt liegenden Regionen stammten. Man wolle nun die Patientenakten auswerten, um zu prüfen, ob die betreffenden Personen überhaupt jemals in der Praxis gewesen und untersucht worden seien.

Die Ärztin engagiert sich seit langem in der Corona-Leugner-Szene und ist auch bei diversen Demonstrationen als Rednerin aufgetreten, wo sie gegen Schutzimpfungen, die Maskenpflicht und andere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie agitierte.

Das Ausstellen falscher Atteste ist strafbar. Geregelt ist dies in Paragraf 278 des Strafgesetzbuches: Ärzte, die wider besseres Wissen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Übrigens: Auch den Inhabern der Atteste könnte strafrechtliche Verfolgung drohen: Wer von einem solchen Zeugnis Gebrauch macht, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen Gesundheitszustand zu täuschen, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. (pid)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Urteil

Arzt muss keine Auskunft über Samenspende-Zahlen geben

Das könnte Sie auch interessieren
DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

© Matt LaVigne | iStock

Neue in-vitro-Daten

DMykG 2025: So dringt Bifonazol effektiv in die Nagelplatte ein

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

© Irina Esau | Getty Images/iStockphoto

Fokus: Integrität der Haut

Bifonazol: Antimykotikum mit antientzündlicher Wirkung

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

© Prof. Dr. med. Hans-Jürgen Tietz

Pilzinfektion Kopfhaut

Die Bedeutung von Bifonazol in der Therapie der Tinea capitis

Anzeige | Bayer Vital GmbH
Für Menschen ab 60 Jahren sind die Impfungen gegen Influenza, Corona, Pneumokokken und Herpes zoster (beide nicht im Bild) Standard-Impfungen. Für Menschen ab 75 Jahren kommt die RSV-Impfung hinzu.

© angellodeco / stock.adobe.com

Respiratorisches Synzytial Virus

STIKO: Alle Menschen ab 75 gegen RSV impfen!

Blickdiagnose: klinisches Bild mit typischen Effloreszenzen bei Herpes zoster.

© Mumemories / Getty Images / iStock

Zoster-Impfung

Schutz vor Herpes zoster und Rezidiven

Kommentare
Sonderberichte zum Thema
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung

Symposium der Paul-Martini-Stiftung

COVID-19 akut: Früher Therapiestart effektiv

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Porträt

Wie eine Gynäkologin ihre Krebserkrankung in einem Comic verarbeitet

Herzinfarkt-Prävention

Diabetes: Grippeimpfung schützt das Herz!

Lesetipps
Maske

© Porträt: BVKJ | Spritze: Fiedels / stock.adobe.com

Sie fragen – Experten antworten

Mutter mit MS: Kind gegen MMR impfen?

Ein Mann zieht an einem riesigen Virus.

© freshidea / stock.adobe.com

Off-Label-Use möglich

Long-COVID-Therapie: So schätzt Hausarzt Maibaum den G-BA-Beschluss ein