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Strafverfahren

Atteste für Maskenverweigerer? Praxisdurchsuchung war rechtens

Verfahren um falsche Atteste für Corona-Leugner: Die Durchsuchung bei einer Ärztin in Duderstadt war rechtmäßig, so das Landgericht Göttingen.

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Duderstadt. Die Durchsuchung bei einer Ärztin in Duderstadt wegen des Verdachts der Ausstellung unrichtiger Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht verstieß nicht gegen geltendes Recht. Das hat jetzt das Landgericht Göttingen entschieden. Die 2. Große Strafkammer habe eine Beschwerde gegen die Durchsuchung der Praxisräume für unbegründet erklärt, teilte der Sprecher des Landgerichts Göttingen, Marc Eggert, am Montag mit.

Die Durchsuchung bei der bekennenden Impfgegnerin hatte im Januar stattgefunden. Die Polizeibeamten hatten dabei auch Patientenakten beschlagnahmt. Anlass für die Durchsuchung war nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen der Verdacht, dass die Medizinerin unrichtige Gesundheitszeugnisse ausgestellt habe, die eine Befreiung von der Maskenpflicht beinhalteten.

Zum damaligen Zeitpunkt lagen der Behörde 16 Verdachtsfälle vor. Die Duderstädter Ärztin war im Zusammenhang mit Demonstrationen von Corona-Leugnern in Hannover ins Visier der Ermittler geraten. Dort hätten diverse Teilnehmer ein von der Duderstädter Arztpraxis ausgestelltes Attest vorgelegt, wonach sie aus gesundheitlichen Gründen keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen müssten, sagte damals der Sprecher der Staatsanwaltschaft Göttingen, Andreas Buick. Es bestehe der Verdacht, dass es sich um Blanko-Atteste gehandelt habe.

Auffällig sei außerdem gewesen, dass manche Inhaber dieser Atteste nicht aus dem Einzugsbereich der Praxis in Duderstadt, sondern aus weit entfernt liegenden Regionen stammten. Man wolle nun die Patientenakten auswerten, um zu prüfen, ob die betreffenden Personen überhaupt jemals in der Praxis gewesen und untersucht worden seien.

Die Ärztin engagiert sich seit langem in der Corona-Leugner-Szene und ist auch bei diversen Demonstrationen als Rednerin aufgetreten, wo sie gegen Schutzimpfungen, die Maskenpflicht und andere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie agitierte.

Das Ausstellen falscher Atteste ist strafbar. Geregelt ist dies in Paragraf 278 des Strafgesetzbuches: Ärzte, die wider besseres Wissen unrichtige Gesundheitszeugnisse ausstellen, werden mit Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Übrigens: Auch den Inhabern der Atteste könnte strafrechtliche Verfolgung drohen: Wer von einem solchen Zeugnis Gebrauch macht, um eine Behörde oder eine Versicherungsgesellschaft über seinen Gesundheitszustand zu täuschen, wird mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. (pid)

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