Direkt zum Inhaltsbereich

Auch Ansprüche des Finanzamts verjähren

MÜNCHEN (dpa). Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids.

Veröffentlicht:

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt einen Fehler gemacht: Es hatte den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt.

Erst mehr als fünf Jahre später erkannte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück.

Der BFH entschied jedoch, dass das Finanzamt die zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist solle Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was zu erstatten ist, hieß es.

Az.: VII R 55/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Depots resilienter aufstellen

Aktienmarkt: Breite Streuung gegen gestörte Lieferketten

Geld und Vermögen

Medizinische Innovationen – auch ein Fall für die Geldanlage

Kooperation | In Kooperation mit: der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank)

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Was wir aus unseren Fehlern gelernt haben

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Ascariasis

Wurm in der Hose: Was tun bei hartnäckigem Spulwurmbefall?

Fehlende Folgediagnosen verfälschen das Bild

Zi: Endometriose wird in Abrechnungsdaten häufig unterschätzt

Lesetipps
Karzinom in der Bauchspeicheldrüse in schematischer Darstellung

© Crystal light / stock.adobe.com

Chance auf frühe Diagnose?

Pankreaskrebs: Welche Verschreibungen Verdacht wecken sollten

Eine Agarplatte mit angewachsenen Pilzkolonien.

© Saiful52 / stock.adobe.com

Prophylaxe, Diagnostik und Therapie

Pilzinfektionen in der Hämatologie/Onkologie: So gehen Sie vor

Körpersprache ist stärker als das gesprochene Wort. Man kann aufgebrachten Patienten daher durchaus auch die Handfläche zeigen, also leicht ausgestreckter Arm, man zeigt die Handfläche und signalisiert dem Patienten „Stopp“, so Praxisberaterin Christiane Fleißner-Mielke.

© Doodeez / Stock.adobe.com

Praktische Tipps

Aufgebrachte Patienten? Wie Praxisteams sicher deeskalieren