Auch Ansprüche des Finanzamts verjähren

MÜNCHEN (dpa). Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids.

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Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt einen Fehler gemacht: Es hatte den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt.

Erst mehr als fünf Jahre später erkannte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück.

Der BFH entschied jedoch, dass das Finanzamt die zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist solle Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was zu erstatten ist, hieß es.

Az.: VII R 55/10

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