Auch Ansprüche des Finanzamts verjähren

MÜNCHEN (dpa). Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Ein Rückforderungsanspruch verjähre fünf Jahre nach Erlass des Einkommensteuerbescheids.

Veröffentlicht:

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzamt einen Fehler gemacht: Es hatte den zehnfachen Betrag der für den Steuerpflichtigen abgeführten Lohnsteuern angerechnet und eine entsprechend hohe Steuererstattung ausgezahlt.

Erst mehr als fünf Jahre später erkannte das Finanzamt seinen Fehler und verlangte den zu viel ausgezahlten Erstattungsbetrag zurück.

Der BFH entschied jedoch, dass das Finanzamt die zu viel erstattete Lohnsteuer nicht mehr zurückfordern kann.

Nach Ablauf der Verjährungsfrist solle Rechtssicherheit darüber einkehren, was der Steuerpflichtige zu zahlen hat und was zu erstatten ist, hieß es.

Az.: VII R 55/10

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Geldtipp-Podcast Pferdchen trifft Fuchs

Welche Anlageklassen sich 2026 lohnen

Geldanlage

Was einen guten Vermögensverwalter ausmacht

Praxiswissen Geldanlage

Rücklagen für plötzlichen Geldbedarf: Auf die Dosis kommt es an

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Kommentare
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Review

RAS-Blocker präoperativ eher nicht absetzen?

Ergänzung zu Antibiotika?

Mit intravaginaler Ascorbinsäure gegen bakterielle Vaginose

Lesetipps
Eine Krankenschwester misst die Temperatur einer älteren Frau mit einem berührungslosen Infrarot-Thermometer.

© amnaj - stock.adobe.com

Bei Senioren

Hypothermie bei Sepsis – ein Warnsignal!