Auch geringfügig Beschäftigte haben Ansprüche
NEU-ISENBURG. Viele Praxischefs beschäftigen Mitarbeiterinnen auf 400-Euro-Basis oder als Midi-Jobber mit Verdiensten zwischen 400 und 800 Euro im Monat. Diese Arbeitnehmerinnen genießen den gleichen rechtlichen Schutz wie die regulär angestellten Medizinischen Fachangestellten.