Hygiene

Auch sonntags soll die Straße sauber sein

Wenn es draußen zum Himmel stinkt, muss die Straßenreinigung ran. Der heilige Sonntag ist kein Argument, die Ärmel nicht hochzukrempeln.

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OSNABRÜCK. In Kliniken und bei Notdiensten verrichten Mitarbeiter auch sonntags ihren Dienst für die Gesundheit. Wenn die Sauberkeit auf der Gasse zu wünschen übrig lässt, sind dazu aber auch die Straßenreiniger verpflichtet. So entschied jetzt das Verwaltungsgericht Osnabrück in einem Eilbeschluss. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt galt die Sorge der Richter insbesondere einem Anstieg der Rattenpopulation.

Zur Sache: Nach Veranstaltungen am Samstagabend oder am Sonntag werden die Mitarbeiter des Osnabrücker Service Betriebes "Straßen.Abfall.Grün" häufiger zu sonntäglichen Einsetzen herangezogen. Dagegen wehrt sich der Personalrat, - im Eilverfahren allerdings zunächst ohne Erfolg. Laut dem Osnabrücker Beschluss ist die Sonntagsarbeit zumindest bis zur Entscheidung in der Hauptsache weiterhin zulässig.

Zur Begründung verwies das Verwaltungsgericht auf die wie es heißt nachvollziehbare Sorge des Gesundheitsamts, ein Verzicht auf die sofortige Reinigung beeinträchtige den Kampf der Stadt gegen Ratten. Die ausgelegten Köder würden an Attraktivität verlieren, wenn sich die Ratten von weggeworfenen Essensresten ernähren könnten. In der Folge sei mit einem Anstieg der Rattenpopulation zu rechnen. Zudem erhöhen nach Überzeugung der Osnabrücker Richter möglicherweise glitschige Abfälle das Verletzungsrisiko für die Bürger.

Aus diesen Gründen sei die Ausnahme vom Verbot der Sonntagsarbeit für die Mitarbeiter der Straßenreinigung gerechtfertigt, argumentierte das Verwaltungsgericht. Für ihre Überstunden erhielten die Beschäftigten einen Ausgleich. Über dessen Einzelheiten sollen nun wiederum die Straßenreinigungsbetriebe mit ihrem Personalrat verhandeln. (mwo)

Verwaltungsgericht Osnabrück Az.: 8 B 1/16

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