Auf Rezeptmissbrauch sollen Sozialrichter ein Auge haben
KASSEL (mwo). Geld, das wegen gefälschter oder missbräuchlich genutzter Rezepte zu Unrecht an Apotheker gezahlt wurde, müssen Krankenkassen vor den Sozialgerichten zurückfordern. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) entschieden.