Auf die Aufklärung über Risiken kommt es an
DÜSSELDORF (iss). Die von der Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein (GAK) festgestellten Behandlungs- oder Aufklärungsfehler haben in den meisten Fällen einen vorübergehenden leichten bis mittleren Schaden oder einen leichten bis mittleren Dauerschaden des Patienten zur Folge.