Heilpraktiker

Aufsicht wird zum Politikum

In NRW plädieren Ärztekammern und Politik für die Ausdehnung des Arztvorbehaltes und einheitliche Prüfungen für Heilpraktiker.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:

KÖLN. Mit der Forderung nach einer Abschaffung des Heilpraktikerberufs schießen die im "Münsteraner Kreis" zusammengeschlossenen Wissenschaftler nach Ansicht von Rudolf Henke, Präsident der Ärztekammer Nordrhein, über das Ziel hinaus. Es gebe bei vielen Menschen das Bedürfnis, sich abseits der medizinischen Kompetenz versorgen zu lassen. Henke fordert aber eine Ausdehnung der Tätigkeitsbereiche, die unter einem Arztvorbehalt stehen.

"Der Gang zum Heilpraktiker ist beliebt, das kann man nicht einfach wegwischen", sagt Henke der "Ärzte Zeitung". Wichtig sei aber, dass die Menschen gut informiert sind. Sie dürften nicht dem Missverständnis unterliegen, dass es sich bei Heilpraktikern um einen Gesundheitsfachberuf mit einer geregelten Ausbildung handele.

Nach Ansicht Henkes gibt es keinen Bedarf, den Heilpraktiker zu einem Ausbildungsberuf zu machen. Gleiches gelte für die Akademisierung. "Wenn eine ärztliche Ausbildung zugrunde gelegt werden soll, dann kann man auch gleich Arzt werden." Die Schaffung eines Berufes mit einer abgespeckten ärztlichen Ausbildung mit der Hälfte oder einem Drittel des medizinischen Wissens mache keinen Sinn.

Wichtig ist dem Kammerpräsidenten die einheitliche Aufsicht über die Heilpraktiker. Es dürfe keine Fälle mehr geben wie den des Heilpraktikers, der in Viersen nicht praktizieren darf, wohl aber im benachbarten Wesel. Zudem müsse durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen gewährleistet sein, dass die Patienten durch die Tätigkeit der Heilpraktiker nicht gefährdet werden.

Henke hält es für notwendig, die Bereiche auszudehnen, die unter Arztvorbehalt stehen und damit vom zulässigen Tätigkeitsumfang der Heilpraktiker ausgeschlossen sind. "Es muss einen Arztvorbehalt für die Behandlung von Krebserkrankungen und für invasive Maßnahmen geben", so seine Forderung.

Als Reaktion auf das Papier des "Münsteraner Kreises" und die Vorgänge um den Heilpraktiker aus Viersen macht sich das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium für bundeseinheitliche Vorgaben für die Erlaubniserteilung, die Ausbildungsinhalte und die Aufsicht über Heilpraktiker stark. Nach der Bundestagswahl müsse das auch im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung verankert werden, heißt es in einer Stellungnahme des Ministeriums. "Insbesondere müssen die Inhalte und Gegenstände der Kenntnisprüfung, die vor Erteilung einer Erlaubnis zur Heilpraktikertätigkeit stattfindet, überarbeitet und gegebenenfalls ausgeweitet werden." Das sei auch einhellige Meinung der Gesundheitsministerkonferenz.

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